Braunschweig. Am heutigen Montag wird vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen zwei weibliche Angeklagte im Alter von 49 und 39 Jahren fortgesetzt, denen gewerbsmäßige Untreue in über 360 Fällen vorgeworfen wird. Die Hauptverhandlung wurde bereits im September 2018 begonnen musste wegen Erkrankung einer Angeklagten ausgesetzt werden. Das berichtet das Landgericht in einer Pressemitteilung.
Von Januar 2013 bis März 2017 sollen die beiden Angeklagten unter anderem in Bad Harzburg Untreue, Urkundenfälschung und andere Vergehen begangen haben. Die 49-jährige Angeklagte sei seit 2011 als Betreuerin tätig gewesen. Der Aufgabenbereich habe unter anderem auch die Vermögenssorge der Betreuten umfasst. Die beiden Frauen hätten sich im Jahre 2012 kennengelernt. In Absprache mit der 49-jährigen Angeklagten habe die Jüngere eine Firma zur Erbringung von Pflegedienstleistungen gegründet. Es sei geplant gewesen, dass diese Firma mit dem Betreuungsbüro der 49-Jährigen zusammenarbeite und Aufträge aus den Betreuungen bekommen würden. Von der Firma seien Rechnungen für Pflegeleistungen gestellt worden, ohne dass tatsächlich Pflegeleistungen erbracht worden seien.
Die ältere Angeklagte habe die Rechnungen von den jeweiligen Konten der 15 betreuten Personen bezahlt. Die Andere habe in ihrer Eigenschaft als Mitarbeiterin des Pflegedienstunternehmens die fingierten Rechnungen über Pflegeleistungen an die Betreuten gestellt. Dadurch sei den Betreuten ein erheblicher Vermögensschaden entstanden. Ferner habe die 49-Jährige das Vermögen der Betreuten dadurch geschädigt, dass sie in deren Namen und auf deren Rechnung Haushaltsgegenstände, die sie für sich habe behalten wollen, bestellt und Bargeldauszahlungen von den Konten der Betreuten an sich selbst veranlasst habe.
Gesamtschadenvon über 700.000 Euro
Außerdem habe die ältere Angeklagte es ermöglicht, dass die Immobilie eines Betreuten an eine gesondert verfolgte Person zu einem Preis, der weit unter dem tatsächlichen Wert gelegen habe, veräußert worden sei. Im Übrigen habe sie darauf hingewirkt, dass eine betreute Person einen Betrag in Höhe von zirka 370.000 Euro als Schenkung an die 39-jährige Angeklagte ausgezahlt habe. Im Zuge der Abwicklung der Bankgeschäfte seien zum Teil Unterschriften auf den Quittungen gefälscht worden. Laut Anklage beläuft sich der Gesamtschaden auf über 700.000 Euro.
Fortsetzungstermine sind für den 24., 26. und 30. September, 1., 7., 8., 28. und 29. Oktober sowie 18. und 19. November angesetzt.
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