Goslar. Wie steht es um die Hygiene in Restaurants, Gaststätten und Imbissen im Landkreis Goslar? Eine Anfrage von regionalHeute.de bei der Kreisverwaltung liefert nun Zahlen zu Lebensmittelkontrollen, Beanstandungen und Maßnahmen für das Jahr 2025 sowie das erste Quartal 2026.
Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Landkreis Goslar fielen im Jahr 2025 insgesamt 1.061 Gastronomiebetriebe in die Lebensmittelüberwachung. Aktuell sind 972 Betriebe angemeldet.
Über 700 Kontrollen durchgeführt
Im Jahr 2025 wurden 482 planmäßige Routinekontrollen durchgeführt. Zusätzlich kamen 27 Beschwerdekontrollen sowie 48 Nachkontrollen hinzu. Im ersten Quartal 2026 wurden 130 planmäßige Routinekontrollen sowie 5 Beschwerdekontrollen und 16 Nachkontrollen durchgeführt. Für das Jahr 2025 lag die Sollzahl der risikoorientierten Regelkontrollen bei 967. Tatsächlich durchgeführt wurden 450 Kontrollen. Im ersten Quartal 2026 lag die Sollzahl bei 258 Kontrollen, davon wurden 160 tatsächlich umgesetzt.
Verstöße in mehreren hundert Betrieben
Im Jahr 2025 wurden in insgesamt 297 Betrieben Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt. Im ersten Quartal 2026 waren es 111 Betriebe. Insgesamt wurden im Jahr 2025 dabei 2.589 Einzelverstöße dokumentiert. 528 Verstöße gab es im Bereich Hygienemanagement und betriebliche Eigenkontrollen, 2.061 Verstöße im Bereich Betriebshygiene.
Im ersten Quartal 2026 wurden 964 Einzelverstöße festgestellt. Davon entfielen 166 auf Hygienemanagement und Eigenkontrollen und 798 auf Betriebshygiene.
Mehrere Betriebe geschlossen
Bei festgestellten Verstößen griff die Lebensmittelüberwachung zu verschiedenen Maßnahmen. Im Jahr 2025 wurden unter anderem 319 mündliche oder schriftliche Belehrungen ausgesprochen, 48 Verwarnungen erteilt und 47 Nachkontrollen durchgeführt. Zudem wurden 5 Anordnungen zur Mängelbeseitigung erlassen. Darüber hinaus kam es zu 11 Betriebs- oder Teilschließungen, 17 Bußgeldverfahren und 2 Strafverfahren. In zwei Fällen erfolgte eine Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
Im ersten Quartal 2026 wurden 79 Belehrungen, 16 Verwarnungen und 7 Anordnungen zur Mängelbeseitigung ausgesprochen. Außerdem wurden 3 Betriebsschließungen, 4 Bußgeldverfahren und 1 Strafverfahren verzeichnet. Veröffentlichungen nach § 40 LFGB gab es in diesem Zeitraum nicht.
Die Veröffentlichungen über erhebliche Verstöße sind hier zu finden.

