Landkreis: Genug Ermäßigungen für Leistungsempfänger

von Alec Pein


Ein Antrag zur Einführung eines "Sozialpasses" für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger wurde am Donnerstag im Sozialausschuss des Landkreises behandelt. Symbolfoto: Anke Donner
Ein Antrag zur Einführung eines "Sozialpasses" für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger wurde am Donnerstag im Sozialausschuss des Landkreises behandelt. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Die Kreistagsfraktion Die Linke hat die Einführung eines Sozialpasses beantragt, um Leistungsempfängern Vergünstigungen und mehr "Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" zu ermöglichen. Verwaltungsseitig wird davon abgeraten.


"Vor dem Hintergrund der Möglichkeiten der kommunalen Vorsorge wird geprüft, in welcher Weise einkommensschwachen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben materiell erleichtert bzw. ermöglicht werden kann.", begründen die federführenden Linken Hans-Werner Kihm und Rüdiger Wohltmann den Antrag. Ziel sei die "fortschreitende soziale Isolation zu mindern". Nach dem Vorbild des Sozialpasses in Hannover, möge ein "fiktiver" und Verwaltungsaufwand gering haltender "Sozialpass" eingeführt werden. Berechtigte sollten Sozialhilfeempfänger/Sozialgeldempfänger, Empfänger von ALG I oder ALG II sowie von Grundsicherungsleistungen, Wohngeldempfänger, Schüler und Studenten werden. Außerdem Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegeeinrichtungen, Asylbewerber mit Anrecht aus Leistungen nach dem Asylbewerber Leistungsgesetz (AsylbLG) und Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Verzicht auf Anträge


Auf einen physischen Pass soll für die Berechtigten - wohl gemäß des Hannoveraner Vorbildes - zugunsten des Verwaltungsaufwandes abgesehen werden. Stattdessen soll die Vorlage des jeweiligen Leistungsbezuges in Verbindung mit einem Ausweis reichen. Der Sozialpass, wie es ihn schon in "weit über 100 Kommunen" gebe, berechtige zu ermäßigtem Eintritt in kulturelle Einrichtungen sowie zu Ermäßigungen in Schulen, Kitas und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Kreisverwaltung: Zu wenig finanzielle Ressourcen



Die Einführung eines Sozialpasses bedeute für den Landkreis Goslar eine "weitere freiwillige Aufgabe" ohne gesetzliche Rechtsgrundlage. Freiwillige Ausgaben seien wiederum im Sinne des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen auf gerade einmal einen Prozent des Kernhaushaltes begrenzt. Bestehende freiwillige Aufgaben müssten laut Kreisverwaltung dann eingeschränkt werden und zudem nicht vorgesehene personelle Ressourcen bereitgestellt werden.

Nur das Wort "Sozialpass" fehlt



Weiter heißt es in der Stellungnahme des Landkreises, es sei nicht zutreffend, dass alle Schüler, Studenten und Empfänger von ALG I gleich einkommensschwache Menschen seien. Außerdem heißt es, die kreisangehörigen Kommunen sowie der Landkreis selbst würden bereits seit vielen Jahren Ermäßigungen bieten. Diese seien zwar mit einem Antrag verbunden, aber die Absicht des Antrags der Linken bereits "teilweise umgesetzt". So kommt die Verwaltung zu dem Schluss, es mangele lediglich an "dem Wort Sozialpass".
Empfohlen wird deshalb, auf die geforderte Einführung zu verzichten. Mit dem Hinweis, dass in den Regelsätzen für Leistungsempfänger bereits Beträge für den Besuch kultureller Einrichtungen oder für die Nutzung des ÖPNV enthalten sei sowie der Besuch von Musikschulen und Vereinen über das Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werde, schließt die Stellungnahme ab.


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