Randalierer schlägt Polizisten mit Faust ins Gesicht


"Bei den randalierenden Personen handele es sich um drei 21-jährige Bad Harzburger." Symbolfoto: Alexander Panknin
"Bei den randalierenden Personen handele es sich um drei 21-jährige Bad Harzburger." Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Bad Harzburg. In der gestrigen Nacht zwischen 23:45 Uhr und 0:15 Uhr wurde die Polizei in Bad Harzburg zu einem Einsatz wegen randalierenden Personen gerufen. Bei dem Einsatz wurde ein Polizist durch mehrere Faustschläge ins Gesicht verletzt, wie die Polizei berichtet.


Der Polizei wurde mitgeteilt, dass mehrere Personen zwei große Restmülltonnen von der Brücke an der Wichernstraße auf die Fahrbahn der Bundesstraße 4 geworfen hätten. Der Einsatzort sei unmittelbar aufgesucht worden und die Gefahrenstelle durch die Mülltonnen beseitigt. Da keine Personen angetroffen wurden, wurde im Stadtgebiet nach ihnen gefahndet. Währenddessen seien sie weiterhin randalierend durch das Stadtgebiet gezogen. In der Herzog-Wilhelm-Straße hätten die Personen durch einen der fahndenden Polizeibeamten angetroffen werden können. Auf Ansprache seien zwei Personen sofort geflüchtet und eine Person ging den einschreitenden Polizeibeamten sofort körperlich durch mehrere Faustschläge ins Gesicht an. Anschließend sei
auch diese Person geflüchtet.

Alle drei Personen hätten nach einer kurzen Verfolgung durch weitere hinzugezogene Polizeibeamte eingeholt, gestellt und in polizeiliches Gewahrsam genommen werden können. Ein hier durchgeführter Atemalkoholtest
habe bei allen eine deutliche Alkoholisierung ergeben. Bei den Personen handele es sich um drei 21-jährige Bad Harzburger. Der verletzte Polizeibeamte habe sich sofort in ärztliche Behandlung begeben müssen und konnte daher seinen Dienst nicht fortsetzen konnte. Alle drei hätten die weitere Nacht im polizeilichen Gewahrsam verbringen müssen und müssen sich nun auf Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Sachbeschädigung und einem Ordnungswidrigkeitenverfahren einstellen. Zudem erwarte den Aggressor noch ein zusätzliches Strafverfahren wegen des tätlichen Angriffs auf den Polizeibeamten.


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