Junge wurde über Jahre schwer missbraucht: 85-Jähriger muss vier Jahre lang ins Gefängnis

Ein Urteil des Landgerichts Braunschweig ist nun rechtskräftig. Der Mann aus Schöningen hatte das Opfer erstmals im Alter von zwölf Jahren kontaktiert.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision abgelehnt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision abgelehnt. | Foto: pixabay

Karlsruhe. Mit Beschluss vom 10. Dezember hat der Bundesgerichtshof die Revision eines heute 85-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 1. April 2019 verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die 2. Strafkammer hatte den Angeklagten nach 17 Verhandlungstagen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen – jeweils in zwei Fällen – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das berichtet das Landgericht am heutigen Mittwoch in einer Pressemitteilung.


Die Kammer sah den Tatvorwurf der Anklage als erwiesen an. Diese war davon ausgegangen, dass der Angeklagte in Schöningen im Tatzeitraum 2008 bis 2013 mit einem zunächst zwölfjährigen Jungen Kontakt aufgenommen hatte. Bei den anschließenden Besuchen des Jungen in seiner Wohnung habe der Angeklagte diesen zu sexuellen Handlungen gedrängt beziehungsweise sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen.


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