Land unterstützt Brandschutz im Landkreis Helmstedt


Symbolbild: Pixabay
Symbolbild: Pixabay | Foto: Pixabay

Helmstedt. Insgesamt 2,61 Millionen Euro erhalten die Kommunen im Landkreis Helmstedt vom Land Niedersachsen im Wege einer Sonderbedarfszuweisung. Wie die Landtagsabgeordneten Veronika Koch (CDU) und Jörn Domeier (SPD) mitteilen, sollen diese Mittel für wichtige Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung gezielt eingesetzt werden, die sie sich sonst nicht aus eigener Kraft leisten könnten. Dies berichtet das Wahlkreisbüro von Jörn Domeier.


Im Einzelnen werden folgende Bedarfszuweisungen gewährt:

- Stadt Königslutter am Elm: Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges 110.000 Euro

- Stadt Schöningen: Ersatzbeschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 20 200.000 Euro

- Stadt Helmstedt: Neubau Feuerwehrgerätehaus Offleben/Reinsdorf 1.000.000 Euro

- Samtgemeinde Heeseberg: Neubau Feuerschutzzentrum 1.000.000 Euro

- Samtgemeinde Nord-Elm: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Süpplingenburg 300.000 Euro

„Das Land setzt damit wichtige Signale für Investitionen unserer Kommunen. Denn im Sinne der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger soll es an der Kassenlage nicht scheitern“, brachte es Veronika Koch auf den Punkt.

„Die Freude über die notwendigen Maßnahmen und die Unterstützung durch das Land im Bereich der Feuerwehr ist wichtig. Es sollte uns aber zu denken geben, dass so viele Kommunen Unterstützung durch Bedarfszuweisungen benötigen“, verdeutlichte Jörn Domeier.

Zum Hintergrund


Bedarfszuweisungen seien gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwachen Kommunen gewähre, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handele sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreiche, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen würden ausschließlich Kommunen bekommen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben, das heißt sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen. Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“ als eine der möglichen Bewilligungsformen könnten als Finanzierungshilfen unter anderem für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.


mehr News aus Helmstedt