Umstrittene Änderung: Resolution gegen Kommunalverfassungsgesetz

Der Helmstedter Kreistag wird sich auf Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Thema befassen.

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Archivbild | Foto: Sandra Zecchino

Landkreis Helmstedt. Der Streit um das neue Kommunalverfassungsgesetz ebbt nicht ab. Nachdem der Niedersächsische Landtag das neue Gesetz am vergangenen Mittwoch mit den Stimmen von SPD und CDU verabschiedet hat (regionalHeute.de berichtete), regt sich weiterer Widerstand. FDP, UWG, ZIEL und Grüne werden in der kommenden Kreistagssitzung eine Resolution gegen die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes einbringen. Das teilt der Helmstedter FDP-Landtagsabgeordnete Lars Alt in einer Pressemitteilung mit.


In der Beschlussvorlage, die von der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe sowie die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eingebracht wurde, heißt es:
"Der Kreistag des Landkreises Helmstedt kritisiert das neue Auszählverfahren für die Sitzverteilung in den kommunalen Ausschüssen, das mit der am 13. Oktober durch den Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes einhergeht. Der Kreistag des Landkreises Helmstedt fordert die regierungstragenden Fraktionen im Niedersächsischen Landtag auf, den Weg für eine Normenkontrolle freizumachen, um Minderheitenrechten Rechnung zu tragen sowie Zeitpunkt und Inhalt der Gesetzesänderung zu überprüfen."



"Kurz nach der Kommunalwahl und im Wissen um die Wahlergebnisse wurden die Grundlagen für die Zusammensetzung der kommunalen Ausschüsse verändert und die Stimmrechte der kleineren Parteien beschnitten. Das entwertet nicht nur die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger, es ist auch eindeutig ein Eingriff in den Vertrauensschutz der Wählerinnen und Wähler, wenn SPD und CDU auf diesem Weg nach der Wahl ihre Pfründe in den Kommunen sichern wollen", erklärt Alt.

"Entspricht absolut nicht dem Wählerwillen"


Das neue Gesetz ändert unter anderem die Berechnungsgrundlage für die Zusammensetzung der kommunalen Ausschüsse. Besonders die kleineren Parteien verlieren dadurch teilweise Stimmrechte. "Dabei haben besonders kleinere Parteien - auch die FDP - in der zurückliegenden Kommunalwahl deutlich hinzugewonnen. Es entspricht absolut nicht dem Wählerwillen, dass sich mehr Stimmen und mehr Mandate nun in einem Verlust von Rechten niederschlagen", erklärt Alt. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der FDP-Landtagsfraktion komme zu dem Ergebnis, dass vor allem der Zeitpunkt der Gesetzesänderung und die Wirkung auf die gewählten Mandate wahrscheinliche verfassungswidrig sind.


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