Hundesteuer: So unterschiedlich müssen Hundehalter in der Region zahlen

Jede Kommune kann die Hundesteuer selber festlegen. In der Region kommen da ganz unterschiedliche Beträge zusammen. Besonders im Hinblick auf die sogenannten "gefährlichen Rassen".

von


Symbolfoto
Symbolfoto | Foto: Pixabay

Region. Wer einen Hund hält, muss dafür Steuern an die Kommune abgeben. Wer mehrere Hunde hält, muss entsprechend mehr an die Kommune zahlen. Richtig teuer wird es für Besitzer sogenannter "gefährlicher Hunde". Doch nicht alle Kommunen in der Region erheben diese "Extra-Hundesteuer". regionalHeute.de hat einmal nachgehakt, wo Hundebesitzer so richtig tief in die Tasche greifen müssen.



Egal, wie alt oder groß der Vierbeiner ist: Hundebesitzer haben eine Steuer zu entrichten. Welche Rasse man besitzt, spielt hingegen in manchen Kommunen schon eine Rolle. Wie hoch die Steuer ist, regelt jede Kommune für sich.

In der Region werden ganz unterschiedliche Sätze erhoben. Und auch nicht jede Kommune nimmt für einen Hund, der den sogenannten "gefährlichen Rassen" angehört, eine Steuer. Zu den gefährlichen Rassen gehören beispielsweise Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Mastinos. Die zusätzliche Steuer sei auch ein Grund, warum gerade diese Tiere oft ein langes Dasein im Tierheim fristen, ist sich Verena Geißler, Leiterin des Braunschweiger Tierheims, sicher. Neben ohnehin schon hohen und durchaus sinnvollen Auflagen für die Haltung bestimmter Rassen, werden auch noch höhere Steuern erhoben. Eine Steuer, die ihrer Auffassung nach nicht gerechtfertigt sei. Doch nicht alle Städte der Region erheben diese zusätzliche Steuer.

Keine Steuer für gefährliche Rassen


So wie die Stadt Peine zum Beispiel. Hundehalter müssen dort für den ersten Hund 96 Euro je Kalenderjahr, der zweite kostet 144 und jeder weitere 168 Euro. Eine Extra-Steuer gibt es hier nicht und soll es aus nicht geben. Warum das so ist, erklärt die Stadt auf Nachfrage von regionalHeute.de. Da über das Niedersächsische Hundegesetz bereits einige, strenge Vorgaben gelten, sei der ordnungspolitische Zweck, Gefahren vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen eines gefährlichen Hundes verbunden sind, erfüllt. Bei den Vorgaben handelt es sich beispielsweise um die Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht, oder die Mitteilungspflicht an ein zentrales Landesregister. Dieses diene der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter. Des Weiteren müssen Hundehalter seit 2013 die erforderliche Sachkunde besitzen und nachweisen. Im Übrigen werden Hunde - unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit - weitergehender reglementiert, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und für die die behördliche Feststellung der Gefährlichkeit getroffen worden ist. Für die Haltung eines solchen gefährlichen Hundes sei dann eine zusätzliche Erlaubnis benötigt. Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens müsse unter anderem die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachgewiesen werden. Gegebenenfalls würden besondere Auflagen wie ein Maulkorb angeordnet, heißt es aus der Peiner Stadtverwaltung.

Auch in der Stadt Wolfenbüttel wird keine Steuer auf gefährliche Rassen erhoben. Zumindest ist in der entsprechenden Satzung nichts zu finden. Hundehalter müssen hier 90 Euro zahlen, für den zweiten Hund sind 114 Euro fällig und für jeden weiteren 138 Euro. In Wolfsburg wird ebenfalls keine zusätzliche Steuer erhoben. Dort kostet der erste Hund 96 Euro je Kalenderjahr, der zweite 144 und jeder weitere 168 Euro. In Salzgitter wird ebenfalls nicht bei der Rasse unterschieden. Hier zahlen Hundebesitzer 100 Euro für den ersten Hund, 140 für den zweiten und 180 für jeden weiteren Hund.

Braunschweig und Goslar mit höchsten Hunde-Steuersätzen


Richtig teuer ist es für Hundebesitzer in Braunschweig. Die Stadtverwaltung hat als normalen Hundesteuersatz für den ersten Hund 120 Euro angesetzt. Jeder weitere Hund kostet 204 Euro. Wer allerdings einen Bullterrier, Pit Bull oder eine ähnliche Rasse besitzt, muss für sein Tier 600 Euro zahlen. Für jeden weiteren 756 Euro. Wer seinen Hund erst nach dem 31. Dezember 2020 angeschafft hat, muss jährlich sogar 804 Euro zahlen.

Noch mehr zahlen Besitzer von sogenannten Kampfhunden in Goslar. Hier beträgt die Steuer jährlich 846 Euro. Als Kampfhunde werden in der Satzung die Hunde definiert, bei denen "nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht". Dazu zählen unter anderem Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastinos, Staffordshire-Bullterrier, Dogo Argentino und Bulldogge. Für Hunde, die nicht dieser Klassifizierung angehören, sind zwischen 108 Euro und 174 Euro fällig.

Gifhorn und Helmstedt am günstigsten


Am wenigsten zahlen Hundebesitzer in Gifhorn. Zumindest dann, wenn das Tier nicht einer gefährlichen Rasse angehört. Hier werden für den ersten Hund 78 Euro im Jahr fällig, hat man einen zweiten Hund, kostet der nochmals 144 Euro, jeder weitere Hund kostet dann schon 156 Euro. Für jeden gefährlichen Hund müssen 600 Euro jährlich gezahlt werden.

In Helmstedt liegt der Hundesteuersatz für Hunde, die nicht einer gefährlichen Rasse zugeordnet werden, aktuell bei 84 Euro für den ersten Hund und 96 für jeden weiteren Hund. Für jeden "gefährlichen" Hund sind 450 Euro fällig.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Tiere Hund