Salzgitter. Wie steht es um die Hygiene in den Restaurants, Imbissen und Gaststätten in Salzgitter? Die Stadtverwaltung hat nun auf Anfrage von regionalHeute.de detaillierte Daten zu den Lebensmittelkontrollen für das Jahr 2025 sowie das erste Quartal 2026 vorgelegt.
Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Salzgitter befinden sich derzeit insgesamt 1.403 Gastronomiebetriebe. Dazu zählen neben klassischen Restaurants und Gaststätten auch Imbissbetriebe und vergleichbare Einrichtungen. Diese werden durch Lebensmittelkontrolleure des Fachgebiets Verbraucherschutz und Veterinärwesen regelmäßig kontrolliert.
Über 500 Kontrollen durchgeführt
Insgesamt wurden 2025 und bisher im Jahr 2026 538 Kontrollen durchgeführt, bei knapp der Hälfte (279) gab es Beanstandungen. Für das Jahr 2025 war eine Sollzahl von 514 Regelkontrollen vorgesehen. Davon wurden laut Stadt Salzgitter 259 planmäßige Kontrollen tatsächlich durchgeführt. Hinzu kamen 165 anlassbezogene Kontrollen, zu denen unter anderem Nachkontrollen oder Prüfungen aufgrund von Beschwerden zählen.
Für das laufende Jahr 2026 liegt die jährliche Soll-Vorgabe bei 489 Kontrollen. Im ersten Quartal (Januar bis März) wurden bereits 91 Regelkontrollen sowie 23 anlassbezogene Kontrollen absolviert. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine festen Quartalsziele gibt, sondern die Aufteilung der Jahres-Sollzahl dem zuständigen Personal überlassen bleibe.
Dokumentationsmängel als Hauptproblem
Die Art der Verstöße sei vielfältig, wobei ein Schwerpunkt nicht auf direktem Schmutz oder Hygienemängeln liege, sondern auf der Dokumentation, heißt es aus dem Rathaus. Fast jeder zweite beanstandete Betrieb vernachlässigte demnach die vorgeschriebenen Eigenkontrollen und Listen. Aber auch handfeste Mängel wurden dokumentiert.
Bei etwa 40 Prozent der Fälle gab es allgemeine Hygieneprobleme oder Mängel bei der Reinigung und Desinfektion. Bauliche Defizite in den Küchen spielten ebenfalls eine große Rolle, während der direkte Umgang mit verdorbenen oder unsicheren Lebensmitteln etwa jeden fünften Fall betraf. Die Daten der Stadt zeigen jedoch auch, dass Themen wie Schädlingsbefall oder mangelnde Personalhygiene im abgefragten Zeitraum keine Rolle spielten.
Konsequenzen bei Verstößen
Wenn die Kontrolleure fündig werden, hat dies für die Gastronomen Konsequenzen, jedoch würden diese meist im Bereich der Aufklärung liegen. In der überwiegenden Zahl der Fälle beließ es die Behörde bei mündlichen oder schriftlichen Belehrungen. Nur vereinzelt mussten offizielle Anordnungen zur Mängelbeseitigung getroffen oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden. So kam es in sieben Fällen zu Nachkontrollen und viermal wurde eine Mängelbeseitigung angeordnet. Außerdem wurden zwei Bußgeldverfahren eingeleitet. Betriebsschließungen oder Teilschließungen, sowie Sicherstellung, Rücknahme, Rückruf oder Vernichtung von Lebensmitteln gab es nicht.
In zwei besonders schwerwiegenden Fällen sah sich die Stadt allerdings dazu gezwungen, die Verstöße nach dem Lebensmittelgesetz für eine öffentliche Bekanntmachung vorzusehen.

