Nach Todesfahrt: 18-Jähriger wegen Mordes in U-Haft

von Jonas Walter


Der Unfallwagen nach dem Zusammenstoß mit dem Ampelmasten. Foto: aktuell24
Der Unfallwagen nach dem Zusammenstoß mit dem Ampelmasten. Foto: aktuell24

Hannover/Braunschweig. Nachdem sich am vergangenen Sonntag ein 18-Jähriger mit einem in Braunschweig zugelassenen Mercedes SLK, welchen er nach derzeitigen Informationen höchstwahrscheinlich gestohlen hat, eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert und dabei in der Fußgängerzone einen 82-Jährigen erfasst hatte, wird nun wegen Mordes ermittelt.


Der 82-jährige Passant verstarb trotz sofortiger Hilfe von Beamten noch an der Unfallstelle (wir berichteten). Bei der Fahndung konnte der Unfallwagen dann in der Marienstraße vorgefunden werden, teilte die Polizeidirektion Hannover am gestrigen Montag mit. Hier war der Wagen mit einem Ampelmast kollidiert und zum Stehen gekommen. Nachdem der Fahrer vorerst noch zu Fuß weiter flüchtig war, stellte er sich abends selbst der Polizei.

Am heutigen Dienstag wurde nun bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover die Ermittlungen zu dem Fall übernommen hat und der Unfallverursacher wegen Mordes in Untersuchungshaft sitzt. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge gegenüber regionalHeute.de. Nach vorläufigen Einschätzungen gehe man davon aus, dass der Fahrer vorsätzlich gehandelt habe. Gericht und Staatsanwaltschaft seien sich einig, dass der Mann durch seine Handlungen billigend in Kauf genommen habe, das Leben von anderen zu gefährden, so Klinge weiter.

Niederer Beweggrund für Mord


Der 18-Jährige war mit dem vermeintlich gestohlenen Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone in Hannover gefahren. So könne davon ausgegangen werden, dass er damit rechnen konnte, aus Geschäften kommende Menschen erheblich und sogar lebensgefährlich zu verletzen. Somit bestehe nicht nur eine Verletzung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr und ein Verdacht auf fahrlässige Tötung, wie es gestern noch geheißen hatte. Nun gehe man dementsprechend von einer vorsätzlichen Handlung aus, durch die der Fahrer seine Interessen (in diesem Fall nicht durch die Polizei kontrolliert zu werden) deutlich und weit über die anderer Menschen stellte und deren Tod billigend in Kauf nahm. Dies sei ein niederer Beweggrund für einen Mord, erläutert Oberstaatsanwalt Klinge.

Die Ermittlungen zum Wohnort des Beschuldigten und der genauen Herkunft des Fahrzeugeswürden derweil weiter andauern. Der Fall sei noch lange nicht abgeschlossen und stehe in einigen Bereichen noch relativ am Anfang.

Lesen Sie dazu auch:


https://regionalheute.de/todesfahrt-in-hannover-das-auto-kam-aus-braunschweig/


mehr News aus der Region