B1: Neubau der Ortsdurchfahrt Groß Lafferde wohl nicht vor 2026

Bereits im Jahr 2015 habe das Straßenbauamt Wolfenbüttel eine komplette Sanierung der B1 in Groß Lafferde angekündigt. Da dies noch nicht geschehen ist, fragte der Landtagsabgeordnete Christoph Plett nach.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Groß Lafferde. Eine Komplettsanierung der B1 in der Ortsdurchfahrt Groß Lafferde wird es vermutlich nicht vor 2026 geben. Das geht aus der Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung auf eine Anfrage des CDU Landtagsabgeordneten Christoph Plett hervor.



Im Ilseder Ortsteil Groß Lafferde sei der Zustand der B1 augenscheinlich schlecht, heißt es in der Anfrage des Peiner Abgeordneten. Anwohner berichteten von zunehmenden Geräusch- und Erschütterungsbelastungen durch Löcher in der Asphaltdecke. Bereits im Jahr 2015 habe das Straßenbauamt Wolfenbüttel eine komplette Sanierung der B1 in Groß Lafferde angekündigt. Mit den Sanierungsarbeiten sei aber noch nicht begonnen worden.

Laufend Unterhaltungsmaßnahmen


Laut Niedersächsischer Landesregierung würden zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit laufend Unterhaltungsmaßnahmen an der B1 auch im Bereich Groß Lafferde vorgenommen. Der Fahrbahnzustand wurde 2020 bei der letzten Zustandserfassung der Bundesstraße bewertet. Danach seien bauliche Maßnahmen notwendig. Eine Grunderneuerung der Fahrbahn soll mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt durchgeführt werden.

Dies wird aber wohl noch etwas auf sich warten lassen. "Die Planungsleistungen für den Umbau der Ortsdurchfahrt Groß Lafferde im Zuge der B1 wurden 2019 beauftragt", berichtet das Ministerium. 2021 sei die Vorplanung im Rahmen einer Anliegerinformationsveranstaltung im Ortsrat der Gemeinde vorgestellt worden. Die Anmerkungen und Hinweise der Gemeinde seien überprüft worden und in die Überarbeitung der Vorplanung eingeflossen. Die überarbeiteten Planunterlagen seien 2022 mit der Gemeinde abgestimmt worden und würden derzeit auditiert. Der Vorentwurf folge im nächsten Jahr.

Gehwege erfüllen Anforderungen nicht


Zur planungsrechtlichen Absicherung sei außerdem ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. "Die bauliche Umsetzung ist vom Planungs- und Verfahrensablauf abhängig und kann derzeit noch nicht genau terminiert werden. Nach derzeitigem Planungsstand ist ein Bau im Jahr 2026 vorgesehen", so die Prognose des Ministeriums. Dabei sieht die Landesregierung nicht nur auf der Straße Handlungsbedarf. Die beidseitigen Gehwege entsprächen teilweise nicht den Mindestmaßen der aktuellen Richtlinien, seien sanierungsbedürftig und nicht barrierefrei, heißt es. Radverkehrsanlagen seien nicht vorhanden.

Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und entsprechendem Grunderwerb werde die Maßnahme in das Bauprogramm des Regionalen Geschäftsbereichs Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel würden entsprechend dem Bedarf zugewiesen.


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