Peine. Der Landkreis und das Polizeikommissariat Peine starten im März das Präventions-Projekt „Gelbe Karte“. Dieses in Niedersachsen einmalige Projekt soll Menschen, die im Alltag beispielsweise durch wiederholte Drogendelikte oder Gewalttaten auffallen, verwarnen. Und zwar im Hinblick auf Ihre Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen. Bei einem weiteren Verstoß kann entsprechend die Führerscheintauglichkeit überprüft werden und der Verlust der Fahrerlaubnis droht. Das teilt der Landkreis Peine mit.
Wie der Landkreis auf seiner Facebookseite mitteilt, richte sich das Projekt gerade an jugendliche Straftäter, denen im Wiederholungsfall der Entzug der Fahrerlaubnis drohe. Adressaten seien sowohl aktuelle als auch potentielle Inhaber eines Führerscheins, wie zum Beispiel Jugendliche und Heranwachsende, bei denen mit einer Antragstellung zur Fahrerlaubnis zu rechnen ist. Werden Personen durch beispielsweise Alkohol- und Drogenkonsum, Gewaltdelikte oder Straftaten im Straßenverkehr auffällig, können die Behörden mit der „Gelben Karte“ ein leicht verständliches Warnsignal und somit die Botschaft „Dein Handeln hat Konsequenzen!“ aussenden. Konkret werde ein Augenmerk auf Vorfälle gelegt, die sich auf die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr auswirken können. Entsprechende Straftaten würden von der Polizei registriert und an die zuständige Führerscheinstelle übermittelt. Von dort aus würden die auffällig gewordenen Personen mithilfe eines Anschreibens konfrontiert um somit zu signalisieren, dass sie in den Fokus der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde geraten sind.
Über mögliche Konsequenzen informieren
Bei dem Projekt „Gelbe Karte“ handele es sich um eine Präventionsmaßnahme, die eine beratende und hilfegebende Funktion haben soll. Hiermit werde außerdem das behördliche und polizeiliche Handeln möglichst transparent für die Betroffenen dargestellt um bisheriges Fehlverhalten aufzuzeigen und über mögliche Konsequenzen bei Wiederholung zu informieren. So werde den betroffenen Personen die Möglichkeit gegeben das eigene Handeln zu überdenken und eine Verhaltensänderung anzustreben, bevor Konsequenzen durch die Verwaltungs- oder Strafverfolgungsbehörden drohen.
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