Prozessauftakt: Versuchter Mord im Kinderzimmer

Der Angeklagte soll versucht haben, seine damalige Geliebte mit dem Eisenrohr totzuschlagen.

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Spurensicherung nach der Tat in der Wohnung der Geschädigten.
Spurensicherung nach der Tat in der Wohnung der Geschädigten. | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Am morgigen Donnerstag startet der Prozess gegen den 32-jährigen Mann, der im November 2021 versucht haben soll, seine damalige Geliebte umzubringen - so der Tatvorwurf. Er soll der Geschädigten im Kinderzimmer ihrer Wohnung in Salzgitter-Gebhardshagen aufgelauert und sie dann mit einem Metallrohr malträtiert haben, regionalHeute.de hatte darüber bereits berichtet.



Der Mann sei überfordert von seiner Dreiecksbeziehung zu seiner Ehefrau und seiner Geliebten gewesen sei. So habe er sich zunächst wieder seiner Ehefrau zugewandt. Als er es sich dann doch anders überlegte, habe ihm seine Geliebte die kalte Schulter gezeigt. Dadurch sei in ihm die Angst gekeimt, sie könne sich einem anderen Mann zuwenden.

Den einzigen Ausweg aus dem Dilemma habe der Angeklagte darin gesehen, die Geliebte umzubringen. Zu seinem ursprünglichen Plan, sie in der Badewanne zu töten, sei es allerdings nicht gekommen. Er habe sich im Kinderzimmer der Wohnung versteckt gehalten, dort sei er von der Frau ertappt worden. Dann habe er spontan zu dem Rohr gegriffen. Mit dem 1,2 Meter langen Vierkant-Rohr aus Metall habe er angefangen, wuchtig auf den Kopf der Geschädigten einzuschlagen.

Die Verletzte konnte fliehen


Aus dem Angriff habe sich ein Gerangel entwickelt, bei dem die Geschädigte mit dem Rohr an Kopf, Rücken, Armen und Beinen getroffen worden sei. Im weiteren Verlauf habe er sie zudem geschlagen und getreten. Ebenfalls habe er ihr ein zusammengedrücktes Kinder-T-Shirt in den Mund eingeführt, um ihre Schreie zu dämpfen.

Glücklicherweise konnte die Frau vor Vollendung der Tat fliehen und bei den Nachbarn in Sicherheit kommen. Der Angeklagte sei hingegen über den Balkon geflohen.

Prozess


Dem Angeklagten wird nun der Prozess gemacht. Der Auftakt ist für den morgigen 19. Januar angesetzt, es sind vier Folgetermine geplant. Ein Urteil könnte den Angeklagten demnach Ende Februar erwarten.


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