Raub, Sexualdelikte und schwere Gewalt: Die Prozesse im Juli

Im Juli verhandeln die Landgerichte Braunschweig und Hildesheim erneut eine Vielzahl schwerer Strafverfahren aus der Region.

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Region. Nahezu tagtäglich berichtet regionalHeute.de über schwere Straftaten, die in der Region begangen werden. Darunter nicht selten Morde, versuchte Tötungsdelikte oder schwere Raubüberfälle. Werden die Ermittlungsbehörden der Täter habhaft, so landen diese bestenfalls vor Gericht. In diesem Artikel zeigen wir, welche Prozesse vor den für die Region zuständigen Landgerichten im Juli geführt werden.



Im deutschen Rechtssystem haben verschiedene Gerichte unterschiedliche Zuständigkeiten. Eine wichtige Instanz innerhalb dieses Systems sind die Landgerichte. Doch welche Straftaten werden eigentlich vor dem Landgericht verhandelt?

Die Landgerichte


Die Landgerichte sind in erster Instanz für schwerwiegende Straftaten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen. Dazu gehören unter anderem Fälle von schwerer Körperverletzung, (versuchte) Tötungsdelikte wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung, die eine besondere Schwere aufweisen, Raub und Erpressung in besonders schweren Fällen, schwere Sexualdelikte und Wirtschaftskriminalität.

Wie kommt es zum Prozess?


In Deutschland wird ein Strafprozess nur eröffnet, wenn ein sogenannter hinreichender Tatverdacht besteht – also wenn genügend Beweise vorliegen, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist.

Zunächst führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Sie arbeitet dabei mit der Polizei zusammen. Wenn sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person erhärtet, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.

Wird die Anklage erhoben, prüft das zuständige Gericht – zum Beispiel das Landgericht – ob die Voraussetzungen für einen Prozess vorliegen. Das Gericht eröffnet das Hauptverfahren nur dann, wenn es die Anklage für ausreichend begründet hält. Erst mit dieser Eröffnung des Hauptverfahrens kommt es zu einem Gerichtsprozess. Dort werden die Beweise erneut geprüft, Zeugen und Gutachter angehört und schließlich ein Urteil gefällt.

Die Landgerichte der Region


Für die Region sind zwei Landgerichte zuständig. Das Landgericht Braunschweig für Braunschweig, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Salzgitter und Goslar und das Landgericht Hildesheim für die Landkreise Gifhorn (ohne Samtgemeinden Brome und Boldecker Land, LG Braunschweig) und Peine (ohne Gemeinde Vechelde und Wendeburg, LG Braunschweig). Die Gerichte melden die anstehenden Prozesse für den jeweiligen Monat. Die Straftaten, die im Juli verhandelt werden, reichen von Kapitalverbrechen wie Raub und gefährlicher Körperverletzung bis zu versuchtem Mord und Totschlag. Für alle Angeklagten gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld die Unschuldsvermutung.

Prozesse am Landgericht Braunschweig


Raub, Körperverletzung, Wohnungseinbruchsdiebstahl

Beginn: 1. Juli
Fortsetzungstermine: 7. Juli und 13. Juli
Tatort: Braunschweig
Tatzeitraum: 5. Dezember 2025 bis 30. Januar 2026

Zur Last gelegte Tat:
Der 36-jährige Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll in mehreren Fällen Eigentums- und Gewaltdelikte begangen haben.

Am 30. Januar 2026 soll er einer Zeugin die Autotür aufgerissen und versucht haben, ihr das Handy zu entreißen. Als sie sich wehrte, habe er ihr zweimal gegen das Ohr geschlagen und das Mobiltelefon im Wert von rund 250 Euro an sich genommen und sei geflüchtet.

Bereits am 19. Januar 2026 soll er aus einem unverschlossenen Pkw eine Jacke mit Portemonnaie entwendet haben. Darin befanden sich Bargeld in Höhe von 100 Euro, EC-Karten sowie Dokumente. Als der Geschädigte den Angeklagten stellte, sei es diesem gelungen zu flüchten. Auf der Flucht habe er eine Tüte mit Pfandflaschen nach dem Verfolger geworfen, wodurch dieser gestürzt sei.

Am 5. Dezember 2025 soll der Angeklagte zudem in eine Wohnung eingedrungen sein, indem er die Tür aufdrückte. Dort habe er sich zunächst in der Wohnung aufgehalten, später ein Glas Wasser verlangt und schließlich den Bewohner geschubst. Nachdem dieser ihn zum Verlassen der Wohnung aufgefordert und mit der Polizei gedroht habe, sei der Angeklagte aggressiv geworden. Er habe das Portemonnaie des Zeugen genommen und ihn zur Herausgabe des Handys gezwungen, bevor er die Wohnung verlassen habe.

Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung eines Betrages von 1.720 Euro beantragt.

Sexuelle Nötigung, Körperverletzung
Beginn: 16. Juli
Tatort: Braunschweig
Tatzeit: 11. September 2022

Zur Last gelegte Tat:
Der 29-jährige Angeklagte soll sich mit einer über das Internet kennengelernten Zeugin getroffen haben. Beide hätten einen gemeinsamen Abend in einer Gartenlaube verbringen wollen.

Nach Beginn des Treffens habe sich der Angeklagte der Zeugin körperlich genähert, was diese abgelehnt habe. Als sie geäußert habe, dass sie gehen wolle, soll der Angeklagte sexuelle Handlungen gegen ihren Willen durchgesetzt haben, indem er sich mit seinem Körpergewicht auf sie setzte und ihr den Mund zuhielt, um ihre Schreie zu unterdrücken.

Im Anschluss soll er der Zeugin mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.

Vergewaltigung
Beginn: 24. Juli
Fortsetzungstermine: 27. und 28. Juli
Tatort: Goslar und Umgebung
Tatzeitraum: 1. Januar 2015 – 31. Dezember 2021

Zur Last gelegte Tat:
Dem 36-jährigen Angeklagten werden drei Vergewaltigungen vorgeworfen. Die Taten sollen sich im Rahmen einer von Gewalt und sexuellen Übergriffen geprägten Ehe ereignet haben.

Gemeinschaftlicher Raub, gefährliche Körperverletzung, Verschaffung von Cannabis
Beginn: 27. Juli
Fortsetzungstermine: 29. Juli 2026, 14. August 2026, 9:00 Uhr
Tatort: Wolfsburg
Tatzeit: 28. März 2024

Zur Last gelegte Tat:
Der 21-jährige Angeklagte soll gemeinsam mit einem 23-jährigen Mitangeklagten einen Zeugen vor einem Mehrfamilienhaus abgepasst haben, um Zugang zu einer Wohnung zu erlangen.

Um die Wohnung eines weiteren Zeugen ausfindig zu machen, sollen sie den ersten Zeugen geschlagen, getreten und mit einem Messer bedroht haben. Unter dem Eindruck der Gewalt habe dieser die Wohnung gezeigt und die Tür öffnen lassen.

Die Angeklagten sollen anschließend beide Zeugen in der Wohnung bedroht und geschlagen haben. Unter Vorhalt eines Messers hätten sie Bargeld in Höhe von 50 Euro sowie mehrere Gegenstände und Betäubungsmittel (u.a. Cannabis und eine weiße Substanz) an sich genommen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt die Einziehung von 50 Euro.

Landgericht Hildesheim


Am Landgericht Hildesheim werden im Juli keine die Region betreffenden Prozesse geführt.

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