Region. In Niedersachsen sind Rauchmelder seit dem 31. Dezember 2015 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar für alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Dies erklärt die Feuerwehr.
Für den Einbau ist der Eigentümer, beziehungsweise der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Niedersachen hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Niedersachsen?
• In Neu- und Umbauten müssen seit dem 1. November 2012Rauchmelder eingebaut werden.
• Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist, diese endet jedochspätestensam 31. Dezember 2015.
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
• Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
• In allenFlurenin der Wohnung beziehungsweise im Einfamilienhaus,über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen,istjeweils mindestens ein Rauchmelderzu installieren.
• In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und mussmiteinem Rauchmelder auf jedem Stockwerkausgestattet werden.
Wer muss Rauchmelder installieren?
• Der Eigentümer(bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?
• In Mietwohnungen:der Mieter beziehungsweise Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
Aber: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, das heißt die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen
• Im selbst genutzten Wohnraum:der Eigentümer
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