Salzgitter. Am vergangenen Wochenende hielt der Kreisverband der AfD Salzgitter eine Kundgebung in der Innenstadt von Lebenstedt ab. Parallel dazu demonstrierten Mitglieder des Bündnisses „Salzgitter passt auf“. Oberbürgermeister Frank Klingebiel positionierte sich klar gegen die AfD.
„Diese selbsternannten Saubermänner geben vor, eine Alternative für Deutschland zu sein“, so der Oberbürgermeister. In Wahrheit stimme aber genau das Gegenteil: Die AfD sei eine Gefahr für die Demokratie, allerdings nur diffiziler. Die Partei sei laut Klingebiel ein Sammelbecken für Rechtsradikale, für Sozialschwache und insbesondere für maßlos enttäuschte Bürger, die sich aus Protest von den etablierten Parteien abwenden.
Der AfD-Kreisverband erhebt schwere Vorwürfe gegen den Oberbürgermeister. In einer Pressemitteilung äußert ersich wie folgt:
"Der AfD Kreisverband Salzgitter sieht sich aufgrund des Auftrittes des Oberbürgermeisters der Stadt Salzgitter gezwungen, eine Anzeige gegen Herrn Klingebiel zu schalten. Auch Einzelpersonen werden sich daran beteiligen mit Anzeigen wegen Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung.
Während seiner Rede am 21.04.2018 bezeichnete Klingebiel die Partei als Sammelbecken für Rechtsradikale und Sozialschwache und zudem als eine Gefahr für die Demokratie. Zudem forderte er alle auf, gegen das fremdenfeindliche Gedankengut der Partei aufzustehen. Das Gedenken der Parteidemo an die Opfer von Gewalttaten, von Körperverletzung, Vergewaltigung bis hin zum Mord fand er widerwärtig und abscheulich. Demnach billigt er also diese Verbrechen.
Der Oberbürgermeister nahm in seiner Ansprache die Bürger der Stadt Salzgitter in die Pflicht und hat somit das Neutralitätsgebot missachtet, was einen Straftatbestand darstellt. Der Bürgermeister einer Stadt ist eine Behörde und somit ein Teil der Exekutive. Also hat er als Organ des Staates gemäß Art.21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten. Dieses Gebot ist vor allem vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der politischen Parteien von Bedeutung. Beispielsweise darf kein staatliches Organ einer Partei Verfassungsfeindlichkeit unterstellen, sofern das Bundesverfassungsgericht eben diese nicht festgestellt hat. Siehe auch Beschluss des VGH Kassel vom 03.05.2013 (8 A 772/13). Hier wurde festgestellt, dass ein Bürgermeister in seiner Funktion als Versammlungsbehörde dazu verpflichtet ist, kritische Äußerungen zu unterlassen, die eine in der Stadt auftretende Partei in ihrem Recht aus Art. 21, 8 Abs .I GG verletzt."
Auf Anfrage von regionalHeute.de wollte sich Klingebiel zu der Pressemitteilung der AfD nicht äußern.
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