Gastronomen müssen auch 2022 keine Gebühren für Außenplätze zahlen

Durch den Verzicht auf die Entrichtung der Sondernutzungsgebühren entsteht der Stadt ein Einnahmeausfall in Höhe von zirka 17.600 Euro.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Salzgitter. Wie auch in den beiden Vorjahren müssen Gastronomen in Salzgitter 2022 keine Sondernutzungsgebühren für das Errichten oder Aufstellen von Sitzplätzen im Freien oder Sommergärten vor Gast- und Schankwirtschaften, Cafés und dergleichen bezahlen. Das hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am heutigen Dienstag einstimmig beschlossen. Gebühren, die bereits bezahlt wurden, werden erstattet.



Die Corona-Pandemie und die diesbezüglich getroffenen Restriktionen hätten noch immer einschneidende Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Gastronomie, erklärte Ratsherr Frank Miska (SPD), der den Antrag vorstellte. Nur unter Einhaltung von infektionsschützenden Maßnahmen könnten die Gewerbebetriebe in der Regel eingeschränkt betrieben werden. Hierzu zählten auch die Außenplätze, welche eine nicht unerhebliche und damit wichtige Umsatzquelle darstellten.

Zirka 17.600 Euro fehlen


Durch den Verzicht auf die Entrichtung der Sondernutzungsgebühren für Freisitze entsteht der Stadt ein Einnahmeausfall im Jahr 2022 in Höhe von zirka 17.600 Euro. Für die Außenplätze sind, sofern hierbei der Gebrauch öffentlicher Straßen vorliegt, neben der Notwendigkeit einer entsprechenden Erlaubnis, jährliche Gebühren von 130,95 Euro je Quadratmeter (Innenstadt Lebenstedt und Salzgitter-Bad) fällig. Die Erlaubnisse werden über mehrere Jahre erteilt und müssen nicht jedes Jahr neu beantragt werden. Die Gebühren werden in diesen Fällen zum 15. Januar eines Jahres fällig.

Mit Ratsbeschluss vom 17. Juni 2020 wurde bei den Freisitzen bereits auf die Sondernutzungsgebühren für die Jahre 2020 und 2021 verzichtet. Die Außengastronomie präge ein insgesamt angenehmes Innenstadtbild und lade die Menschen in Salzgitter zum Verweilen ein, heißt es in der Begründung des Antrags. Mit dem zeitlich befristeten Verzicht sollen die Gastronomiebetriebe in dieser für sie unverschuldet schwierigen Zeit entsprechende Unterstützung finden.


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