Pflichtbestattungen: Verstorbene sollen Gedenkfeier bekommen

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Die FDP möchte, dass für Verstorbene, die im Rahmen der kommunalen Pflichtbestattung in Salzgitter bestattet wurden, eine Gedenkfeier ausgerichtet wird. Symbolfoto: Anke Donner
Die FDP möchte, dass für Verstorbene, die im Rahmen der kommunalen Pflichtbestattung in Salzgitter bestattet wurden, eine Gedenkfeier ausgerichtet wird. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Salzgitter. Die FDP im Rat der Stadt hat mit einem Antrag in den Ausschuss für Feuerwehrwesen und öffentliche Ordnung die Idee eingebracht, eine Gedenkfeier für Verstorbene ohne Angehörige zu veranstalten. Über den Vorschlag wurde sich im Ausschuss rege ausgetauscht, dennoch entschied man, den Antrag in die Fraktionen zurückzugeben, um weiter darüber zu diskutieren.


Die Verwaltung sollte mit dem Antrag gebeten werden, ein Konzept für eine jährliche Gedenkfeier für Verstorbene, welche im Rahmen der kommunalen Pflichtbestattung in Salzgitter bestattet wurden, zu erarbeiten. Andreas Böhmken erörterte den Antrag seiner Fraktion noch einmal.


Ginge es nach der FDP, sollte in Zusammenarbeit mit der evangelischen und katholischen Kirche eine Gedenkfeier auf einem Friedhof stattfinden. Als Veranstaltungsort sei auch eine Kirche - abwechselnd in einer evangelischen und katholischen Kirche - denkbar. Die Feier soll unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters ausgerichtet werden. Ergänzend könne in der Wochenendausgabe der Tageszeitung eine Traueranzeige mit den Namen aller Verstorbenen veröffentlichtwerden. So könnten auch Hinterbliebene und frühere Freunde oder Bekannte auf die Gedenkfeier aufmerksam gemacht werden, die unter Umständen bislang noch nichts von dem Tod dieses Menschen erfahren haben.

Positive Signale


Grundsätzlich stand das Gremium der Idee positiv gegenüber. Eine solche Gedenkfeier sei denkbar und sicher auch schnell umsetzbar. Allerdings sollte man die Religion dabei nicht in den Mittelpunkt rücken, sondern eher eine allgemeine Gedenkfeier ausrichte erklärte Sascha Pitkamin von den Grünen.

Die CDU wollte noch mehr Informationen zu dem Thema, um sich noch eingehender mit dem Antrag zu befassen. So war beispielsweise gewünscht, dass auch ermittelt wird, in wie vielen Fällen dies auf Muslime zutrifft. Denn dann wäre eine Gedenkfeier in einer katholischen oder evangelischen Kirche nicht denkbar. Daher beantragte die CDU eine Zurückstellung des Antrags. Diesem Vorschlag folgte das übrige Gremium.


50 Fälle pro Jahr


Die Verwaltung erklärte noch während der Sitzung, dass es rund 50 Fälle im Jahr gibt, bei denen eine Bestattung von Seiten der Stadtverwaltung angeordnet wird. Nicht immer sei es dabei so, dass keine Angehörigen ermittelt werden können. Vielmehr handele es sich dabei um Fälle, in denen es zu familiären Zerwürfnissen gekommen ist. Die Fälle, wo jemand verstirbt und es tatsächlich keine Angehörigen gibt, die sich um die Bestattung kümmern, werden immer weniger. In diesen Fällen werden die Kosten von der Stadt übernommen. Gibt es Angehörige, werden die Gelder von ihnen zurückgefordert. Denn sie sind per Gesetz verpflichtet, für die Bestattungskosten aufzukommen.

Die Beisetzung findet in unterschiedlichen Rahmen statt. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten verfügt, wie und wo er bestattet werden möchte und kann dies aus dem Nachlass finanziert werden, werde diesem Wunsch nachgekommen. Gibt es solch eine Verfügung nicht, findet eine anonyme Beisetzung unter dem grünen Rasen statt.

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