Treffen mit bis zu 50 Personen - Land Niedersachsen stellt massive Lockerungen in Aussicht

In einigen Bereichen soll die Maskenpflicht entfallen, wenn ein negativer Test vorgelegt wird. Auch die Maskenpflicht in Diskotheken steht auf dem Prüfstand.

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(Symbolbild) | Foto: Jonas Walter

Niedersachsen: Die Fallzahlen gehen fast überall in Niedersachsen stetig zurück. In unserer Region beträgt die Inzidenz derzeit im Durchschnitt 6,0. Goslar und Helmstedt liegen mit 2,2 am niedrigsten. Die Landesregierung arbeitet deshalb an weiteren Lockerungen für Kreise und Städte mit einer Inzidenz unter 10. Bis zu 25 Personen könnten sich demnach in Zukunft drinnen und bis zu 50 Personen draußen treffen. Der Verordnungsentwurf soll am Mittwoch in die Abstimmung mit den Ressorts, den Verbänden und dem Landtag gehen. Hierüber berichtet die Niedersächsische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung.


Grundsätzlich, stellt die Staatskanzlei klar, bleibe die Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen bestehen. Sie soll aber in einigen Bereichen durch einen negativen Test ersetzt werden können. Neu eingeführt wird nun auch eine Härtefallregelung für Landkreise, wenn Inzidenzsteigerungen klar abgrenzbar sind und epidemiologisch keinen Sprung in die nächste Stufe rechtfertigen.

Lockerungen bei einer Inzidenz von 10 bis 35


Bei den privaten Kontaktbeschränkungen wird erwogen, die Begrenzung auf drei Haushalte entfallen zu lassen, möglich wären dann Treffen von bis zu 10 (über 14-jährigen) Personen aus bis zu 10 Haushalten zuzüglich vollständig geimpfte und genesene Personen.

Lockerungen bei einer Inzidenz unter 10


Bei den privaten Kontaktbeschränkungen wird vorgeschlagen, die Zahl von 10 auf 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen zu erhöhen. Geimpfte und Genesene, sowie weitere in Paragraf 2 der Verordnung benannte Ausnahmen zählen nicht mit. Treffen darüber hinaus sollen auch möglich sein, wenn der Verantwortliche sicherstellt, dass alle Erwachsenen einen negativen Testnachweis haben. Damit wären dann auch private Geburtstagsfeiern, Fußball-/Grillfeiern, Einschulungsfeiern und ähnliche Veranstaltungen möglich.
Deutliche Vereinfachungen für Veranstaltungen
Die Regelungen im Veranstaltungsbereich sollen deutlich vereinfacht und gelockert werden. Das würde für alle Veranstaltungsformen bedeuten: Wenn mehr als 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen zusammenkommen, gelten Abstandsregeln und eine Maskenpflicht im Innenbereich, solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde. "Schachbrettbelegung" verfügbarer Sitzplätze mit einem reduzierten Abstand von einem Meter wäre überall möglich, in geschlossenen Räumen allerdings nur mit Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr. Eine weitere Reduzierung der Abstandspflicht oder der Pflicht, eine Maske zu tragen, soll möglich sein, wenn stattdessen vom Zuschauer ein negativer Testnachweis gefordert wird.

Großveranstaltungen und Ende der Maskenpflicht in Diskotheken


Ab 1.000 Personen wird eine Genehmigungspflicht für Veranstaltungen ins Auge gefasst. Für Großveranstaltungen soll es nächste Woche noch einen Vorschlag der Länder für ein bundeseinheitliches Vorgehen geben. Im Gastronomiebereich wird vorgeschlagen, die zahlenmäßige Begrenzung bei den geschlossenen Feiern entfallen zu lassen (bisher 100 Personen drinnen oder draußen mit Testnachweis, kein Abstand und keine Maskenpflicht). Ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen soll aber ein negativer Testnachweis verlangt werden. In Discotheken würde dann die Pflicht zur Maske und zum Abstandhalten entfallen. Bei den Beherbergungen soll zukünftig voraussichtlich nur noch bei Anreise ein negativer Testnachweis gefordert werden.


Lockerungen im Tourismus


Auch die Regelungen für touristischen Bus, Schiffs- und Kutschfahrten sowie Seilbahnen sollen gelockert werden. Bei Busreisen würde die Pflicht zur Testung entfallen. Insgesamt gäbe es eine Wahlmöglichkeit:
• drinnen durchgängig Maskenpflicht auch im Sitzen, dafür müsste kein Abstand eingehalten werden oder
• Einhaltung Abstand, dafür drinnen Maskenpflicht nur bis der Sitzplatz eingenommen wurde.

In der Stufe zwischen 10 und 35 würde eine analoge Anpassung erfolgen. Bei den Schiffsfahrten könnte (wie bei Busreisen) auf den Mindestabstand verzichtet werden, wenn alle Teilnehmenden einen negativen Testnachweis haben. Und bei Seilbahnen könnte auf Abstände verzichtet werden, wenn drinnen durchgängig Masken getragen werden.

Schule bleibt beim Status Quo


Die Regelungen im Bereich Schule sollen bis zum 30.09. unverändert bleiben einschließlich der Testpflicht. Hintergrund ist, dass zunächst die Entwicklung nach den Sommerferien (und damit die Rückkehr vieler Reisender) abgewartet werden soll.


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