Ungemütliches Fest für Ungeimpfte: Das ist die neue Coronaverordnung

Ab dem morgigen Sonntag gilt in Niedersachsen eine neue Coronaverordnung. Besonders für Ungeimpfte hat die es in sich.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Ab dem morgigen Sonntag gilt in Niedersachsen eine neue Version der Coronaverordnung. Die regelt nicht nur die angekündigte Weihnachtsruhe, sie schreibt auch schwere Einschränkungen für Ungeimpfte vor. Schon ab Warnstufe 1 dürfen die sich nur mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Zudem werden Ausnahmen von der 2G+-Regel für die Gastronomie geregelt. Auch die FFP2-Maskenpflicht wird ausgeweitet. Das geht aus der Eilveröffentlichung der Niedersächsischen Staatskanzlei hervor.


Während zwar auch die Kontakte für Geimpfte ab Warnstufe 3 eingeschränkt werden, so dürfen sie sich drinnen nur noch mit maximal 25 Personen und draußen mit maximal 100 Personen treffen, müssen sich Ungeimpfte warm anziehen: Für private Zusammenkünfte dürfen Menschen, die nicht unter die 2G-Regel fallen, nur noch maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen, unabhängig von der Warnstufe. Ausnahmen bestehen für nötiges Pflegepersonal oder Kinder bis 14 Jahre.

Auch die angekündigte Weihnachtsruhe wird in der neuen Verordnung umgesetzt. Demzufolge gilt ab Heiligabend bis zum 2. Januar in ganz Niedersachsen die Warnstufe 3 - unabhängig von Inzidenz oder Hospitalisierung. In der Folge werden auch die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte noch einmal verschärft: So dürfen private Zusammenkünfte an der frischen Luft aus noch maximal 50 Leuten bestehen.

Warnstufen sinken langsamer


Wann eine Warnstufe in Kraft tritt, wurden ebenfalls neu geregelt. Besonders, wann sie in die nächstniedrigere Stufe geht. Dabei reicht ab dem morgigen Sonntag nicht mehr nur ein Absinken der Hospitalisierung, um die Warnstufe herabzusenken. Mindestens ein weiterer Faktor, wie etwa die Inzidenz, muss ebenfalls unter den entsprechenden Schwellenwert fallen.


Ebenfalls Einzug in die Verordnung findet die von den Ministerpräsidenten vereinbarte Hotspotregelung. Demnach gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei über 350 liegt, automatisch die Warnstufe 3.

Neue Regeln für die Gastronomie


Für Clubs, Bars und Shishabars zieht die Landesregierung in Warnstufe 2 die Zügel an: Hier darf auch am Tisch die Maske nicht mehr abgenommen werden, außer zum Essen, Trinken oder Rauchen. Eine FFP2-Maskenpflicht bestand ohnehin. Für die weitere Gastronomie dagegen können Ausnahmen von der 2G+-Regel gemacht werden: So dürfen Gastro und Beherbergungsbetriebe, sowie Veranstaltungen, die zu unter 70 Prozent belegt sind, auf den zusätzlichen Test verzichten. Weihnachtsmärkte müssen ab Warnstufe 3 jedoch ganz schließen.


Ebenfalls ausgenommen von der 2G+-Regel sind Menschen mit einer dritten Impfung gegen COVID-19, dem sogenannten Booster, und Personen, die durch eine Durchbruchsinfektion trotz Impfung an Corona erkrankt waren. Die Infektion, so die Niedersächsische Staatskanzlei, ist dann wie die dritte Impfung zu behandeln. Das gilt auch für den Einzelhandel.

3G beim Friseur - Maskenpflicht verschärft


Die sogenannten "körpernahen Dienstleistungen", also etwa der Besuch beim Friseur, sollten nach dem ursprünglichen Entwurf der Verordnung auch unter 2G+-Regeln stattfinden. Das wurde jedoch vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt. Stattdessen gilt hier nun die 3G-Regel. Die Maskenpflicht wird hier trotzdem verschärft: Während in der Warnstufe 1 nur eine medizinische Maske getragen werden muss, muss auch bei körpernahen Dienstleistung ab der Warnstufe 2 eine FFP2-Maske getragen werden.


Ebenfalls verschärft wird die FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn. Demnach sind nun in der Warnstufe 2 alle Personen ab 14 Jahren dazu verpflichtet, eine FFP2-Maske im ÖPNV zu tragen. Gleiches gilt für Besuche in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen. Hier reicht eine medizinische Maske ab morgen nicht mehr aus.

Keine öffentlichen Versammlungen an Silvester


Wie bereits im Vorfeld von der Landesregierung angekündigt, wird an Silvester zum zweiten Mal in Folge das Zünden von Feuerwerk verboten. Ausgenommen sei jedoch das "begrenzte Abbrennen von Feuerwerk vor dem eigenen Haus oder in der Nachbarschaft", sofern die nicht zu "belebten öffentlichen Plätzen" zählen. Die wiederum werden von den Kommunen festgelegt.


Geimpfte und Genesene dürfen sich an Silvester entsprechend der Regeln der Warnstufe 3 weiterhin mit bis zu 50 Leuten an der frischen Luft treffen. In geschlossenen Räumen zählt auch Silvester die 25 Personen Obergrenze.


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