Region. Bevor man morgens den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder in die Kita antreten kann, muss im Winter erst einmal das Auto von Schnee und Eis befreit werden. Und das sollten Autofahrer auch unbedingt tun. Ansonsten drohen empfindliche Strafen.
Welche Bußgelder im Winter vorgesehen sind, hat der Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) unter die Lupe genommen. Nicht gekratzte Scheiben, kaputte Lampen oder Schnee auf dem Autodach sind keine Kavaliersdelikte, sondern können Autofahrer teuer zu stehen kommen. Mitunter drohen sogar Punkte in Flensburg.
Diese Bußgelder drohen im Winter
• Motor laufen lassen, um die Scheibe freizubekommen: 80 Euro
• Beleuchtung nicht den Sichtverhältnissen entsprechend eingeschaltet: 25 Euro innerorts, 60 Euro und ein Punkt außerorts
• Motorhaube und Autodach nicht von Schnee befreit: 25 Euro
• Ohne Winterreifen gefahren, trotz winterlicher Straßenverhältnisse: 60 Euro und ein Punkt
• Unangepasste Geschwindigkeit bei schlechten Sichtverhältnissen: ab 80 Euro und ein Punkt bis zu 800 Euro und zwei Punkten
• Nur mit Guckloch fahren: 10 Euro
• Mit zugeschneitem Kennzeichen gefahren: 5 Euro
Strafen können sich erhöhen
Der ADAC merkt an, dass es sich dabei nur um die Summen für die reine Ordnungswidrigkeit im Grundtatbestand handelt. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet, oder kommt es gar zu einem Unfall, erhöhen sich die Strafen.