"Weihnachtsruhe" - Warnstufe 3 gilt über die Feiertage

Ministerpräsident Weil erklärt im Vorfeld der morgigen Bund-Länder-Konferenz, dass er sich die Weihnachtsruhe für ganz Deutschland wünscht.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Niedersachsen. Vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar gilt in Niedersachsen die Warnstufe 3 der niedersächsischen Coronaverordnung - unabhängig von der Inzidenz. Diese als "Weihnachtsruhe" bezeichnete Maßnahme schließt die Durchführung aller Weihnachtsmärkte aus. Weiterhin gilt im Einzelhandel bereits ab Dienstag eine verschärfte Maskenpflicht. Ministerpräsident Weil erklärt in einer Pressemitteilung im Vorfeld der morgigen Bund-Länder-Konferenz, dass er sich wünscht, dass andere Länder dem Beispiel Niedersachsens folgen.


Ebenfalls geschlossen bleiben müssen bis zum 2. Januar Diskotheken, Clubs und Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden. Für Treffen mit ungeimpften Personen gilt weiterhin die Kontaktbeschränkung auf Personen des eigenen Haushaltes zuzüglich zwei Personen eines weiteren Haushaltes. Hierbei ist der Impfstatus der weiteren Personen nicht maßgeblich. Sofern eine Person ungeimpft ist, gilt die Kontaktbeschränkung. Für private Veranstaltungen von Personen – die entweder vollständig geimpft oder genesen sind – gilt in geschlossenen Räumen eine maximale Teilnehmerzahl von 25 und unter freiem Himmel von 50 Personen. Außerdem muss eine Kontaktdatenliste geführt werden.



Für öffentliche Sitzungen, Zusammenkünfte oder (auch private) Veranstaltungen mit mehr als zehn simultanen Teilnehmern (maximal 500) gilt in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel die 2Gplus-Regel. Werden nur maximal 70 Prozent der Kapazitäten belegt, entfällt der zusätzliche Negativtest (2G-Regel). Ausgenommen sind hiervon unter anderem durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben Sitzungen, religiöse Veranstaltungen und kommunale Gremien. Die Kommunen können jedoch über diese Mindeststandards hinausgehen. Der Landkreis Gifhorn hat laut einer Pressemitteilung per Allgemeinverfügung die Infektionsschutzmaßnahmen für religiöse Veranstaltungen auf die 3G-Regel verschärft.

Weil wünscht sich "Weihnachtsruhe" in ganz Deutschland


„Niedersachsen ist mit den Regelungen zur sogenannten Weihnachtsruhe vorangegangen. Aus der Stellungnahme des Expertenrats ergibt sich jedoch, dass auch in Deutschland ein steiler Anstieg der Infektionszahlen und eine Überlastung der Krankenhäuser bevorstehen. Zumindest sollten bei der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz Regelungen erzielt werden, die den jetzt bereits in Niedersachsen geltenden Vorschriften entsprechen", erklärt der Ministerpräsident. Denkbar, so Weil weiter, seien allerdings auch darüber hinausgehende Kontaktbeschränkungen.

Der niedersächsische Miniterpräsident Stephan Weil.
Der niedersächsische Miniterpräsident Stephan Weil. Foto: Marvin König



"Alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bitte ich herzlich, sich die deutlichen Worte des Expertenrates und die dramatische Entwicklung in den europäischen Nachbarländern vor Augen zu führen und schon jetzt die eigenen direkten Kontakte freiwillig noch weiter einzuschränken. Daneben ist eine unverändert intensive Boosterkampagne dringend notwendig. Derzeit sind bereits mehr als ein Drittel der Bevölkerung dreimal geimpft. Das ist gut, muss aber noch deutlich erhöht werden", so Weil abschließend.


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