Region. Mit sinkenden Temperaturen rückt für viele Autofahrer wieder die Frage in den Fokus, wann Winterreifen aufgezogen werden müssen, ob überhaupt und welche Regeln gelten. Der ADAC informiert über die wichtigsten Vorschriften und gibt Empfehlungen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es laut ADAC in Deutschland nicht. Stattdessen gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf demnach nur mit Winterreifen gefahren werden. Die bekannte Faustformel „O bis O“ – also Oktober bis Ostern – habe rechtlich keine Bedeutung, dient jedoch vielen Autofahrern als Orientierung. Anhänger sind von der Pflicht ausgenommen, der ADAC rät dennoch zu einer entsprechenden Bereifung.
Bußgelder und Punkte in Flensburg
Winterreifen müssen auf allen vier Radpositionen montiert sein. Erkennbar sind sie am Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen, die lediglich mit „M+S“ gekennzeichnet sind, reichen nicht mehr aus. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Behindert man dabei andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Auch Fahrzeughalter können belangt werden – sie zahlen 75 Euro und erhalten ebenfalls einen Punkt.
Ausnahmen von der Regel
Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind unter anderem Motorräder, Nutzfahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft sowie motorisierte Krankenfahrstühle. Für sie gelten jedoch weitere Auflagen, etwa ein Tempolimit von 50 km/h.
Profiltiefe und Haltbarkeit
Gesetzlich vorgeschrieben ist bei Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen mindestens vier Millimeter sowie einen Austausch der Reifen nach spätestens sechs Jahren.
Ganzjahresreifen und Mietwagen
Ganzjahresreifen sind rechtlich als Winterreifen anerkannt, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Wer im Winter ein Auto mietet, darf davon ausgehen, dass dieses verkehrssicher ausgestattet ist. Vermieter, die Fahrzeuge ohne Winterreifen bereitstellen, riskieren ein Bußgeld.
Versicherungsfragen im Schadensfall
Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zu einem Unfall, kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen. Auch bei unverschuldeten Unfällen droht eine Mitschuld.
Weitere Hinweise
Eine Fahrt mit Winterreifen im Sommer ist erlaubt, aus Sicherheitsgründen jedoch nicht zu empfehlen. Nach einer Reifenpanne darf übergangsweise mit einem Sommerreifen weitergefahren werden, ein Austausch sollte aber zeitnah erfolgen. Im Ausland gelten teilweise strengere Vorschriften, die vor der Reise geprüft werden sollten.
Empfehlung des ADAC
Der ADAC rät Autofahrern grundsätzlich zur Nutzung von Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol. Sie erhöhen die Sicherheit bei winterlichen Straßenbedingungen deutlich und beugen rechtlichen Konsequenzen vor.