Region. Am vergangenen Freitag kam es auf der A 39, zwischen Flechtorf und Mörse, zu einem verheerenden Unfall mit einem Wolf. Das Tier starb bei der Kollision, das Auto wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Doch wie stuft die Versicherung eigentlich so einen Unfall ein? Handelt es sich beim Wolf um ein Wildtier und wer zahlt?
Dieser Frage ist regionalHeute.de nachgegangen und hat dazu einen Versicherungsexperten befragt.
Sebastian Heise, Sprecher der Öffentlichen Versicherung Braunschweig, gab zu bedenken, dass jede Versicherung die genaue Einteilung selbst definiert. So natürlich auch die Frage um einen möglichen Schadensersatz. Es handele sich dabei natürlich um eine spannende Frage – diese ließe sich aber am besten mit einem Blick in die eigene Versicherungspolice beantworten:
„Bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig sind Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art in der Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung grundsätzlich eingeschlossen. Daher spielt es für unsere Kunden keine Rolle, ob es sich um ein Reh, ein Wildschwein, oder, wie in diesem sehr ungewöhnlichen Fall, um einen Wolf handelt. Dies trifft so aber nicht auf alle KFZ-Versicherer zu – wer sich unsicher ist, welche Art von Unfall seine Versicherung abdeckt, sollte in seinen Unterlagen nachschauen oder direkt bei seinem Anbieter nachfragen.“
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