Erhalt von Christoph 30 - Ein Stück Demokratiegeschichte


Dirk Buchholz, Christine Rettig (beide ADAC), Andreas Memmert, Landtagspräsident Bernd Busemann, Frank Oesterhelweg, Heinrich Engler und Andreas Hannig (v. li.). Foto: Dr. Kai Sommer
Dirk Buchholz, Christine Rettig (beide ADAC), Andreas Memmert, Landtagspräsident Bernd Busemann, Frank Oesterhelweg, Heinrich Engler und Andreas Hannig (v. li.). Foto: Dr. Kai Sommer | Foto: privat

Wolfenbüttel. Vor 20 Jahren hat der Niedersächsische Landtag einstimmig beschlossen, dass der Wolfenbütteler Rettungshubschrauber Christoph 30 und der Göttinger Rettungshubschrauber Christoph 44 erhalten bleiben. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern.


Damals war es der Erfolg der „Volksinitiative zum Erhalt des Rettungshubschraubers Christoph 30“, die der damalige Heininger Bürgermeister Andreas Memmert gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Heiningen gestartet hatte. Die damalige Landesregierung hatte auf Drängen der Krankenkassen ein Gutachten in Auftrag gegeben, das feststellte, dass die Einsatzradien der damals fünf niedersächsischen Rettungshubschrauber von 50 auf 70 Kilometer erhöht werden könnte. Demnach wären der Wolfenbütteler und der Göttinger Rettungshubschrauber überflüssig gewesen.

Christoph 30 sollte eingespart werden


Die Landesregierung hatte daraufhin die Abschaffung der beiden Rettungshubschrauber beschlossen. Der Bereich von Christoph 30 sollte durch die Rettungshubschrauber aus Hannover und Nordhausen übernommen werden. Jedoch war der Hannoveraner Hubschrauber zu den Einsatzzeiten von Christoph 30 fast immer im Hannoveraner Bereich im Einsatz und der Nordhauser Hubschrauber hätte wegen der schlechten Wetterbedingungen im Harz und der Entfernung auch nicht helfen können. Das brachte die Menschen im Einsatzgebiet von Christoph 30 also im Bereich Wolfenbüttel, Salzgitter, Braunschweig, Gifhorn, Peine und Goslar auf die Barrikaden. „Was kostet ein Menschenleben“ fragte Memmert damals die Landesregierung. Christoph 30 hatte damals jährlich 1.500 bis 1.700 Einsätze, so Andreas Memmert, und allein 1995 hat er nachweislich ca. 300 bis 400 Personen bei internistischen Notfällen das Leben gerettet, die gerade in ländlichen Räumen deutlich weniger Überlebenschancen gehabt hätten, wenn das bodengebundene Rettungsmittel eingesetzt worden wäre.

Mit 70.000 von den Meldeämter beglaubigte Unterschriften für den Landtag wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger war die Hürde sehr hoch, sagte der damalige Heininger Ortsbrandmeister Andreas Hannig. Sein Amtsvorgänger Heinrich Engler ergänzte, dass letztlich in der Jahresfrist 75.763 Unterschriften zusammenkamen. Und das war eine logistische Meisterleistung. Alle Feuerwehren im Landkreis Wolfenbüttel und viele von Christoph 30 gerettete Menschen hatten seinerzeit die Unterschriftensammlung unterstützt und so zum Erfolg beigetragen.

Erinnerungsstunde im Landtag


Auf Initiative von MdL Frank Oesterhelweg (CDU), hatte Landtagspräsident Bernd Busemann am Montag führende Mitglieder der Volksinitiative und des ADAC wegen des 20-jährigen Jubiläums in den Landtag eingeladen. Oesterhelweg hatte damals als Bürgermeister der Gemeinde Werlaburgdorf die Volksinitiative und Bürgerinnen und Bürger zu einer ersten öffentlichen Großveranstaltung ins Werlaburgdorfer Dorfgemeinschaftshaus eingeladen.

Busemann würdigte in seiner Begrüßungsrede das außerordentliche Bürgerengagement der damaligen Volksinitiative. „Sie haben Demokratiegeschichte geschrieben“, so Busemann. Jedoch stimme ihn nachdenklich, dass bisher sehr wenig Volksinitiativen in Niedersachsen Erfolg hatten. In Nordrhein-Westfalen genügen z. B. 50.0000 Unterschriften. Das sollte überdacht werden.

Auf jeden Fall ist der Wolfenbütteler Standort gesichert, so Andreas Memmert. „Und das ist gut so, denn gerade in ländlichen Räumen muss die Notfallversorgung auch so gut sein, wie in den Städten“, denn ein Menschenleben ist unbezahlbar.


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