Wolfenbüttel. Nach einem Feuerwehreinsatz in der Rosenmüllerstraße in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kritisierte die Feuerwehr das Verhalten einiger Autofahrer. Diese hätten durch falsch geparkte Fahrzeuge die Anfahrt der Einsatzkräfte in der ohnehin engen Straße erheblich behindert. Wird das Fehlverhalten dieser Autofahrer nun Konsequenzen haben?
In der Nacht zum Donnerstag kam es zu einem Backofenbrand in einer Backstube in der Rosenmüllerstraße. Die Feuerwehr rückte mit zahlreichen Kräften an, evakuierte alle Bewohner, löschte den Brand und lüftete anschließend das Gebäude. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Die Anfahrt der Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei wurde jedoch durch falsch geparkte Autos in der schmalen Straße erschwert.
Das sagen Stadt und Polizei
regionalHeute.de fragte daher bei der Stadtverwaltung nach, wie in solchen Fällen gegen die betroffenen Autofahrer vorgegangen wird und ob künftig mit verstärkten Kontrollen zu rechnen ist.
Wie Stadtsprecher Thorsten Raedlein auf Anfrage mitteilt, kontrolliere der Städtische Ordnungsdienst (SOD) das Quartier rund um die Rosenmüllerstraße regelmäßig im Rahmen seiner Außendiensttätigkeiten. Werden dabei ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge festgestellt, würden diese mit einem Verwarngeld belegt. Darüber hinaus seien jederzeit anlassbezogene Schwerpunktkontrollen möglich – auch in dem betroffenen Bereich. Ob nach dem Vorfall konkrete zusätzliche Maßnahmen geplant sind, ließ die Stadt jedoch offen.
Grundsätzlich können Fahrzeuge umgesetzt oder abgeschleppt werden, wenn sie Einsatzfahrzeuge behindern oder Zufahrten blockieren. Während der Dienstzeiten könne dies durch den SOD erfolgen, außerhalb der regulären Zeiten auf Veranlassung der Polizei.
Beim jüngsten Brandeinsatz hätte also die Polizei gegen die Falschparker vorgehen können. „Die Polizei hätte die ordnungswidrig parkenden Fahrzeuge in der Rosenmüllerstraße verwarnen und abschleppen lassen können“, erklärt Raedlein.
Falschparker erfasst
Die Polizei Wolfenbüttel erklärt auf Nachfrage, dass während des Einsatzes in der Rosenmüllerstraße vier Fahrzeuge durch die Polizei erfasst wurden, die im Halte- beziehungsweise Parkverbot standen. Die Daten werden nun an die Stadtverwaltung übermittelt, die das Vergehen dann ahndet. Abgeschleppt wurde niemand. Wie hoch die Verwarn- oder Bußgelder ausfallen, hängt von der Art des Vergehens und der konkreten Parksituation ab, sagt Polizeisprecherin Lia Marquardt.
Für einfaches Falschparken im Park- oder Halteverbot werden in der Regel zwischen 25 und 55 Euro fällig. Kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld. Wird schließlich ein Einsatz von Feuerwehr oder Rettungsdienst erschwert oder blockiert, können bis zu 100 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg drohen.
Appell an Autofahrer
Die Stadt richtet in diesem Zusammenhang einen eindringlichen Appell an alle Autofahrer, bestehende Halte- und Parkverbote konsequent einzuhalten. „Die Halte- und Parkverbote bestehen ja nicht ohne Grund. Im Ernstfall kann eine Nichteinhaltung Leben kosten“, macht Raedlein deutlich.

