Fundsachen werden online versteigert: So kann man mitbieten

In Wolfenbüttel fällt der virtuelle Hammer. Die Online-Versteigerung findet vom 3. bis 17. August statt.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

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Wolfenbüttel. Die Stadt Wolfenbüttel versteigert ab Montag, dem 3. August 2026, ab 9:00 Uhr Fundsachen im Internet. Es handelt sich dabei um Gegenstände, die bei der Stadtverwaltung abgegeben wurden und an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von den rechtmäßigen Eigentümern noch von den Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, wie die Stadt in einer Pressemitteilung ankündigt.



Online-Vorschau startet am 3. Juli


Wer vorab stöbern möchte, hat dazu bereits ab Freitag, dem 3. Juli 2026, Gelegenheit: Die Fundstücke können ausschließlich in einer Online-Vorschau auf der Plattform www.fundbuerodeutschland.de unter dem Reiter „Versteigerung“ angesehen werden. Um später aktiv an der Auktion teilnehmen und mitbieten zu können, ist eine vorherige Registrierung auf dem Portal erforderlich.


Die Online-Versteigerung läuft über einen Zeitraum von zwei Wochen und endet am Montag, dem 17. August 2026, um 9:00 Uhr. Die Stadt Wolfenbüttel weist darauf hin, dass abgegebene Gebote im Falle einer Zuschlagserteilung rechtlich bindend sind und zum Kauf verpflichten.

Frist für Eigentümer bis zum 27. Juli


Sollten Eigentümer eines der für die Versteigerung vorgesehenen Fundstücke wiedererkennen, werden sie aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens Montag, dem 27. Juli 2026, anzumelden. Dies kann entweder telefonisch unter der Rufnummer 05331 86-555 oder per E-Mail an buergeramt@wolfenbuettel.de geschehen. Ein entsprechender Nachweis über das Eigentum ist für die Herausgabe zwingend erforderlich.

Abholung und Bezahlung


Die ersteigerten Gegenstände müssen im Nachgang persönlich am jeweils angegebenen Lagerort abgeholt werden. Der genaue Abholtermin wird den Ersteigerern nach dem Zuschlag elektronisch mitgeteilt.

Bei der Abholung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Eine Abholung durch eine dritte, bevollmächtigte Person ist unter Vorlage einer schriftlichen Original-Vollmacht möglich.

Eine Herausgabe der Fundsachen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Versteigerungserlöses. Da eine Barzahlung bei der Abholung ausgeschlossen ist, muss die Zahlung vorab über die auf der Plattform angebotenen E-Payment-Verfahren abgewickelt werden.