Wolfenbüttel. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch, 18. August, entschieden, dass die zu zahlenden Zinsen in Höhe von 6 Prozent jährlich für Steuernachzahlungen gesetzwidrig sind. „Das Urteil wird von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion in Niedersachsen ausdrücklich begrüßt, wir haben schon lange eine Marktanpassung gefordert, das Abkassieren hat hoffentlich bald ein Ende“, sagte Landesvorsitzender Holger Bormann am heutigen Donnerstag in einer Pressemitteilung.
Vielen mittleren und kleineren Betrieben sei es schon lange nicht mehr vermittelbar, dass in Niedrigzins-Zeiten der Staat kräftig abkassiert, Banken jedoch schon Strafzinsen für Einlagen erheben. Die 6 Prozent Strafzinsen (0,5 Prozent monatlich) werden fällig, wenn sich die Steuerfestsetzung um mehr als 15 Monate verzögert. Diese Regelung wurde 1961 eingeführt und seither nicht geändert. Trotz Karlsruher Urteil wird sich vorläufig nichts ändern. Erst der neue Bundestag wird sich damit befassen.
Schon anlässlich des MIT-Landesmittelstandstags in Wolfenbüttel im Juli 2021 hatte die Mittelstandsunion einstimmig vom Bundesfinanzministerium gefordert, die steuerlichen Zinssätze ab sofort auf ein marktübliches Niveau zu senken. „Der aktuelle Zinssatz für Nachzahlungszinsen liegt mit 6 Prozent pro Jahr deutlich über dem marktüblichen Niveau und stellt für Unternehmen eine besondere Belastung dar“, heißt es in einem MIT-Positionspapier.
Eine noch drastischere Negativentwicklung zeige sich beim Realzins, der aktuell bereits im Minus liege. Nicht nur der hohe Zinssatz belastet Unternehmen und die Steuerzahler, sondern auch die unterschiedliche Behandlung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen.
Gerichtsurteil gegen Steuerverzinsung - Mittelstandsunion begrüßt Entscheidung
"Das Abkassieren hat hoffentlich bald ein Ende“, kommentiert der MIT-Landesvorsitzender Holger Bormann.
Symbolbild. | Foto: Pixabay
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