Gesetz ermöglicht Förderung finanzschwacher Kommunen


Der SPD-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Marcus Bosse lobt die rot-grüne Landesregierung. Symbolbild/Foto: Thorsten Raedlein
Der SPD-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Marcus Bosse lobt die rot-grüne Landesregierung. Symbolbild/Foto: Thorsten Raedlein | Foto: Archiv



Region. Die rot-grüne Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit diesem Gesetz soll die Investitionstätigkeit der Kommunen gefördert werden. Der SPD-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Marcus Bosse erklärt dazu: „Uns vor Ort hilft dieser Beschluss der Landesregierung sehr.“ Folgende Kommunen erhalten demnach folgende Investitionspauschalen:

Samtgemeinde Baddeckenstedt:            150.621,06 €

Gemeinde Cremlingen:                             135.733,12 €

Samtgemeinde Elm-Asse:                         761.674,59 €

Samtgemeinde Oderwald:                         261.822,14 €

Gemeinde Schladen-Werla:                      398.699.63 €

Samtgemeinde Sickte:                               113.762,54 €

Landkreis Wolfenbüttel:                          2.652.200,32 €

Am 12. Juni diesen Jahres wurde im Bundesrat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen vorgelegt und beschlossen. Hiernach erhalten die Länder 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Auf Niedersachsen entfallen somit etwa 327 Millionen Euro, welche durch das Land an die Niedersächsischen Kommunen verteilt und weitergeleitet werden. Erforderlich ist hierfür ein Landesgesetz, welches am (heutigen) Dienstag vom Kabinett auf den Weg gebracht worden ist. Marcus Bosse erläutert „Ich begrüße das zügige Vorgehen der Landesregierung, welche bereits jetzt den Entwurf des Gesetzes auf den Weg bringt, damit die Gelder schnellstmöglich an die Kommunen weitergeleitet werden können“.

Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollen die vorgegebenen Finanzmittel je hälftig auf die Kreis- und hälftig auf die Gemeindeebene verteilt werden. Die Verteilung erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Kriterien Einwohner, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand. „Somit ist sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen mehr erhalten als finanzstärkere Kommunen. Das ist eine Frage der gerechten Verteilung“, erklärt Marcus Bosse.

Auch ist eine Spreizung bei der Aufbringung des Eigenanteils von fünf bis zehn Prozent im Gesetz vorgesehen. So kann gewährleistet werden, dass finanzschwache Kommunen einen noch geringeren Eigenanteil als die vom Bund geforderten zehn Prozent zu leisten haben. „Alle grundlegenden Voraussetzungen für eine zügige und unbürokratische Verteilung der Gelder an die Kommunen sind gewährleistet. Die Bundesmittel werden als Investitionspauschale in Form eines Budgets weitergeleitet. Somit haben unsere Kommunen größtmögliche Flexibilität“, sagt Marcus Bosse.


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