Kaum Meldungen: Schüler-Ehrungen in Frage gestellt

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Im Jahr 2017 gab es noch ein paar mehr Schüler die für ihr Engagement vom Rat der Stadt Wolfenbüttel geehrt werden konnten. Archivfoto: Anke Donner
Im Jahr 2017 gab es noch ein paar mehr Schüler die für ihr Engagement vom Rat der Stadt Wolfenbüttel geehrt werden konnten. Archivfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Gibt es plötzlich keine Schüler mehr die eine Ehrung für ihr besonderes Engagement durch den Rat der Stadt Wolfenbüttel verdient haben? Erstaunt nahmen die Mitglieder des Schulausschusses zur Kenntnis, dass lediglich zwei Schulen insgesamt sechs Schüler für eine Ehrung vorgeschlagen haben. In der Diskussion ging man auf Ursachenforschung.


Zunächst zeigte sich Rudolf Ordon (FDP) "traurig" darüber, dass so wenig Schüler gemeldet wurden. In der Vergangenheit sei es aber auch eine Respektlosigkeit den Schülern gegenüber gewesen, dass die eigenen Schulleiter nicht einmal bei den Ehrungen anwesend waren. Ordon zeigte sich zudem verwundert, wo denn plötzlich all die großartigen Schüler geblieben sind, die in den Pressemitteilungen ihrer Schulen immer so stolz kurz vor den Schulanmeldungen präsentiert werden. Torsten Ohms (SPD) wollte von der Verwaltung wissen, ob möglicherweise zu wenig Werbung dafür betrieben wurde. Zu ehrende Schüler seien Vorbildfunktionen und vor diesem Hintergrund vermisse er so einige Schulen. Eckbert Schulze (CDU) stellte gleich die Ehrungen an sich in Frage. Wenn man merke, dass das nicht gewollt ist und es beim nächsten Mal wieder so wenige Meldungen gebe, könne man es auch bleiben lassen und Geld sparen. Und auch für Dörthe Weddige-Degenhard (SPD) war es eine Frage, "ob dieses Format noch gefragt ist." Ergänzend zu Rudolf Ordon stellte sie fest, dass in der Vergangenheit auch einige Schüler nicht zu den Ehrungen gekommen seien. Sie regte eine Umfrage an den Schulen an, ob das Angebot überhaupt noch gewünscht sei.

Es wurde mehrfach nachgefasst


Schuldezernent Thorsten Drahn und Schulamtsleiter Norbert Fricke zeigten sich ebenfalls überrascht über die wenigen bei der Stadt eingegangenen Meldungen. Man habe sogar mehrfach bei den Schulen nachgefasst. Volker Müller (CDU) mahnte jedoch, dass man nichts konstruieren solle: "Wenn nichts ist, ist nichts!" Elke Neumann, Schulleiterin der Grundschule Am Geitelplatz, warb dafür statt einer Streichung künftig auch den Schülervertretungen der Schulen ein Vorschlagsrecht einzuräumen, was bei den anwesenden Mitgliedern des Schulausschusses auf Zustimmung traf und in die weiteren Überlegungen zum Umgang mit den Ehrungen einfließen soll.

Ehrungen finden noch im Juni statt


Bereits im Jahr 2014 führten die Schülerehrungen zu Diskussionen in der Politik. Da einige Schulen gar keine zu ehrenden Schüler vorschlugen, andere hingegen sehr viele, hatte man sich ab dem Jahr 2015 auf einzuhaltende Regeln geeinigt. Die Ehrungen, die Schülerinnen und Schüler für ihr besonderes Engagement erhalten, werden traditionell im Rahmen der letzten Sitzung des Rates der Stadt Wolfenbüttel vor der Sommerpause vorgenommen. Diese Sitzung findet in diesem Jahr am 20. Juni statt.
Regelungen für besondere Leistungen zur Ehrung der Schülerinnen und Schüler der Schulen, die sich in städtischer Trägerschaft befinden

1. Es muss sich bei der zu ehrenden Leistung

- entweder um eine soziale Leistung für die gesamte Schülerschaft der Schule
oder
- um eine soziale Leistung für benachteiligte Menschen
oder
- um eine kulturelle, wissenschaftliche, o.ä. Leistung mit einem Bezug zur Schule und dementsprechend zur Schulträgerin Stadt Wolfenbüttel

handeln.

2. Schülerinnen und Schüler, die bereits für eine besondere Leistung im Sinne der lfd. Nr.1 geehrt worden sind, können kein weiteres Mal für die gleiche Leistung geehrt werden.

3. Die Vorschläge der Schulen werden grundsätzlich auf folgende Anzahl begrenzt:

- Pro Ortsteil-Grundschule dürfen grundsätzlich maximal 3 Schüler/-innen vorgeschlagen werden,
- pro Grundschule in der Kernstadt / pro Hauptschule / pro Realschule darf grundsätzlich je angefangene 75 Schüler/-innen eine Person vorgeschlagen werden (für die auslaufende Lessing-Realschule wird unabhängig von dieser zahlenmäßigen Begrenzung im Einzelfall entschieden),
- pro Gymnasium darf grundsätzlich je angefangene 150 Schüler/-innen eine Person vorgeschlagen werden.

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