Keine Gefahr in Wolfenbütteler Parkhäusern

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| Foto: Anke Donner



Wolfenbüttel. In Braunschweig werden nach dem verheerenden Brand in der Magni-Tiefgarage nun die restlichen Parkhäuser der Stadt auf Herz und Nieren überprüft. Und auch in den Parkhäusern „Eiermarkt“ und „Packhof“ wurden gravierende Mängel festgestellt (wir berichteten auf Braunschweigheute.de). Aber wie sieht es mit den Parkhäusern  in Wolfenbüttel aus?

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Knut Foraita. Foto: Archiv



Dazu sagt Knut Foraita, Geschäftsführer der Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH:

„Zunächst einmal ist zwischen oberirdischen, zumeist offenen Parkbauten (Parkhäusern) und unterirdischen und damit in der Regel geschlossenen Parkbauten (Tiefgaragen) zu unterscheiden. Erstere bedürfen in der Regel keiner Sprinkleranlage. Letztere schon, weil zum einen die Gefahr der Verrauchung, zum anderen die Gefahr sehr hoher Brandtemperaturen im geschlossenen Raum sehr viel höher ist und damit auch die Gefahr für Leib und Leben. Die Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH betreut zwei der Allgemeinheit zugängliche Parkeinrichtungen, die Parkpalette Karlstraße und das Parkhaus Rosenwall."

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Die Parkpalette in der Karlstraße. Foto: Anke Donner)


Parkpalette Karlstraße


Diese weist bauartbedingt keine Sprinkleranlage auf. Aufgrund der ebenerdigen beziehungsweise oberirdischen Konstruktion besteht auch bei weitem nicht das Gefahrenpotenzial der Braunschweiger Parkgaragen. Eine Verqualmung wie in Brauschweig  ist nicht möglich, eine Selbstrettung der Menschen kann leicht erfolgen“, so Foraita.

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Parkhaus Rosenwall. Foto: Anke Donner


Parkhaus Rosenwall


Dort befindet sich bauartbedingt im Untergeschoss eine Sprinkleranlage, im Übrigen bauartbedingt eine Brandmeldeanlage und zusätzlich eine Wasserentnahmestelle für die Feuerwehr mit Druckerhöhungsanlage. Das Bauwerk ist im oberirdischen Teil hinreichend durchlüftet, die beiden obersten Decks sind unbedacht.

Des Weiteren haben alle Parkdecks Feuerlöscher, so dass der Kunde/Fahrzeugführer gegebenenfalls  bei einer entstehenden kleineren Brandquelle (nach der Auslösung des Brandalarms)selbst geeignete Löschversuche unternehmen kann. Die Brandmeldeanlage, die sofort die Feuerwehr alarmiert, ist in diesem Jahr erst vor kurzem geprüft worden und funktionstüchtig.

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Das Parkhaus Rosenwall hat eine Sprinkleranlage. Foto: Anke Donner


Ursache technischer Defekt 


Oft, aber eben nicht immer, ist ein technischer Defekt der Sprinkleranlagen die Ursache für solche Parkhaus-Brände wie nun in Braunschweig geschehen. Doch Gefahrenpotenziale in Parkhäusern und Tiefgaragen schlummern auch im Verhalten der Menschen. So gibt es immer wieder Fahrzeugführer die mit technisch nicht einwandfreien Fahrzeugen in die Tiefgarage fahren, statt sofort die nächste die Werkstatt aufzusuchen.

Doch das sind nicht die einigen Gefahrenquellen. „Manche stecken sich trotz strikten Rauchverbots  ihre Zigarette im Parkhaus an, oder es werden mutwillig die bereit stehenden Löscheinrichtungen beschädigt“, so Foraita weiter.

Ein Appell richtet er auch an die Nutzer der Parkhäuser: „Alle Nutzer, auch der Wolfenbütteler Parkeinrichtungen, sind aufgefordert, unbedingt die Nutzungsregeln zu beachten. Jeder, der eine Zerstörung von Brandschutzeinrichtungen bemerkt, möchte bitte die Parkhausverwaltung unverzüglich unter 05331-4080 informieren. Sollte man die Personen bei der Zerstörung von Brandschutzeinrichtungen beobachten, bitte unverzüglich die Polizei rufen. Denn das sinnlose Versprühen von Inhalten der Feuerlöscher ist kein Kavaliersdelikt, sondern bringt unnötig Menschen in latente Gefahr“, sagt er abschließend.


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