Stadtrat ist sich einig: Das darf der Behindertenbeauftragte jetzt machen

Erstmalig seit Einführung des Amtes bekommt der Behindertenbeauftragte der Stadt Wolfenbüttel neue Kompetenzen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Wolfenbüttel. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden in der Stadt Wolfenbüttel gestärkt. Erstmalig seit Einführung des Amtes eines Behindertenbeauftragten im Jahr 2008, erhält dieser jetzt weitreichende Kompetenzen. Der Rat der Stadt Wolfenbüttel folgte hierfür einstimmig einem Antrag der CDU-Stadtratsfraktion.



Seit September 2017 ist Thomas Hornig der Behindertenbeauftragte der Stadt Wolfenbüttel. Die Ratsfrauen und Ratsherren haben jetzt nicht nur seine Rechte erweitert, sondern auch seine Bestellung in diesem Ehrenamt bis zum 14. September 2027 verlängert. Hierfür erhält er im Übrigen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 Euro. Nachdem es keinerlei Regelung gegeben hatte, bekommt Hornig jetzt in seiner Funktion als Behindertenbeauftragter ein in der Geschäftsordnung des Rates verankertes Teilnahme- und Rederecht bei den öffentlichen Sitzungen der politischen Fachausschüsse sowie das Recht, eigene Anträge zu stellen.

Barrierefreie Toiletten und taktile Straßenschilder


Bereits Anfang des Jahres beschäftigten sich die politischen Ausschüsse damit, Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Die SPD-Fraktion beantragte, von der Stadtverwaltung die Situation barrierefreier öffentlicher Toiletten in der Innenstadt darstellen zu lassen. Dabei sollen die unterschiedlichen Kategorien sowie Ausstattungsmerkmale der Toiletten aufgenommen werden. Im Zuge der Prüfung solle gleichzeitig ermittelt werden, ob und wie die Ausschilderung und Hinterlegung im Internet gestaltet ist. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Die CDU fiel mit ihrem Antrag, im Stadtgebiet taktile Straßenschilder für Sehbehinderte anbringen zu lassen, hingegen durch. Lesen Sie zu diesen Themen auch unseren Artikel "SPD und CDU wollen Leben für Menschen mit Handicap erleichtern".


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