Wolfenbüttel. Im August 2017 kam ein Mann ums Leben, nachdem auf der Kreuzung Neuer Weg/Ecke Mittelweg ein Rettungswagen und ein Porsche miteinander kollidierten. Der 80-Jährige befand sich zum Unfallzeitpunkt im hinteren Teil des Rettungswagens. Ob der Mann an den Folgen der Kollision starb, bleibt unklar. Feststeht: Der Porsche-Fahrer wurde am gestrigen Donnerstag vor dem Wolfenbütteler Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen.
Es ist ein Fall mit langer Geschichte. Über mehrere Monatewurde versucht zu ermitteln, ob der Mann infolge des Unfalls oder aber aufgrund seiner Erkrankung verstarb. Er wurde zum Zeitpunkt des Unfalls, bei dem der Rettungswagen auf die Seite geschleudert wurde, reanimiert. Im November des vergangenen Jahres teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig dann mit, dass laut Obduktionsgutachten nicht mehr festgestellt werden könne, obdas Opfer „bei einem ungestörten Transport ins Krankenhaus wesentlich länger gelebt beziehungsweise überlebt hätte". Das Resultat: Wegen des nicht nachweisbaren Zurechnungszusammenhanges konnteder Unfallverursacher, ein 61-jähriger Porsche-Fahrer, nicht wegenfahrlässiger Tötung angeklagt werden. Ihm wurde daraufhin fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt.
Geldstrafe und Fahrverbot
Am gestrigen Donnerstag musste sich der Mann vor dem Wolfenbütteler Amtsgericht verantworten. Das Ergebnis: Der 61-Jährige wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Außerdem erhielt er ein Fahrverbot von einem Monat. Dies teilte das Amtsgericht Wolfenbüttel auf Nachfrage von regionalHeute.de mit. Der Angeklagte habe nun die Möglichkeit in Berufung zu gehen.
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