"Unverantwortliche Bürger": Bürgermeister Pink droht mit Ausgangssperre

Bürgermeister Thomas Pink appelliert noch einmal an die Bürger die sozialen Kontakte zu beschränken. Werde sich nicht daran gehalten, könnte eine Ausgangssperre verhängt werden.

Die Fußgängerzone sollte in den kommenden Tagen leer bleiben. Symbolbild.
Die Fußgängerzone sollte in den kommenden Tagen leer bleiben. Symbolbild. | Foto: Archiv

Wolfenbüttel. „Die Lage ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwochabend. „Schluss mit der Freiwilligkeit“, fordert auch Bürgermeister Thomas Pink, „wenn die Appelle, soziale Kontakte zu beschränken, sich nicht in Gruppen zu tummeln oder nicht dicht an dicht in Lokalen zu sitzen nicht fruchten, dann muss eine Ausgangssperre durch den Staat verhängt werden.“ Pink hat die Geduld verloren, nachdem er die vergangenen Tage das Treiben in der Stadt verfolgt hat. Dies teilt die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung mit.


„Die getroffenen Maßnahmen werden einfach ignoriert. Egal ob junge Bürgerinnen und Bürger oder auch Ältere, die je eigentlich von uns mit den Aktionen geschützt werden sollen, die Leute begreifen es einfach nicht“, sagt er kopfschüttelnd. Der unverantwortliche und sorglose Umgang mancher Wolfenbütteler stößt nicht nur ihm übel auf. Mögliche Konsequenz: Eine von der Stadt Wolfenbüttel verhängte Ausgangssperre.

Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren


Eine Ausgangssperre verhängen könne eine Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land oder Bund), wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Diese Ausgangssperre könne im Rahmen der Seuchenbekämpfung verhängt werden. Verboten wären dann das Verlassen der eigenen Wohnung (abgesehen von wenigen Ausnahmen) und damit auch das Aufhalten auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Parks. Ein Verstoß dagegen wäre eine Straftat und könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. „Wollen die Leute das?“, fragt sich der Bürgermeister.

Er werde die nächsten Tage gemeinsam mit dem Städtischen Ordnungsdienst das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger genau verfolgen und sich auch nicht davor scheuen diese auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Und spätestens am Montag eine Entscheidung treffen.


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