Wolfsburg. Nach dem tragischen Tod eines 16-Jährigen in der Nacht von Samstag auf Sonntag stehen nun weitere Details zu dem schrecklichen Unfall fest.
Der 16-Jährige war am Sonntagvormittag in einem Gebüsch in der Erich-Netzeband-Straße entdeckt worden. Eine Zeugin verständigte sofort den Notruf, doch die Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des Jugendlichen feststellen. Erste Hinweise deuteten darauf hin, dass der Tod des 16-Jährigen mit einem Unfall zusammenhängen könnte, der sich in der Nacht ereignet hatte. Gegen 3 Uhr war es auf der Frankfurter Straße zu einem Unfall gekommen, bei dem ein 21-jähriger Autofahrer in einer Rechtskurve von der Straße abkam. Ersten Erkenntnissen nach, war der Wagen gegen einen Bordstein, eine Straßenlaterne und schließlich gegen den E-Scooter geprallt. Hinweise auf den Benutzer des E-Scooters lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Der Autofahrer erlitt leichte Verletzungen und wurde ins Klinikum gebracht. Erst am nächsten Tag wurde der Jugendliche entdeckt.
16-Jähriger hatte keine Chance
Nach dem Fund des toten 16-Jährigen übernahm die Staatsanwaltschaft Braunschweig, die einen Gutachter beauftragte, den Tatort zu inspizieren. In den Tagen nach dem Unfall gab es immer wieder Hinweise auf ein illegales Autorennen. Diese Möglichkeit wird nun auch von der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Betracht gezogen. Zudem steht nach der Obduktion fest, woran der 16-Jährige starb.
Wie Erster Staatsanwalt und Pressesprecher Christian Wolters auf Nachfrage von regionalHeute.de berichtet, ist das 16-jährige Unfallopfer an einer Herz-Aortenruptur verstorben, die zu einem schnellen Tod durch Verbluten geführt hat. "Es bestand keine Überlebenschance. Eine Rettung war unmöglich", so Wolters.
War es ein illegales Autorennen?
Es sei davon auszugehen, dass die Verletzung durch die Kollision mit dem Pkw verursacht worden sei, teilt Wolters weiter mit. Der Führerschein des 21-jährigen Unfallverursachers wurde beschlagnahmt. "Wir ermitteln insoweit nun auch konkret wegen des Verdachts eines illegalen Kraftfahrzeugrennens. Dabei gehen wir derzeit davon aus, dass es sich um ein sogenanntes. „Alleinrennen“ gehandelt hat, das heißt, kein klassisches Rennen zwischen mehreren Fahrzeugen. Vielmehr kann ein Kraftfahrzeugrennen im Sinne des Strafgesetzbuchs auch vorliegen, wenn ein Fahrzeugführer sein eigenes Fahrzeug grob verkehrswidrig und rücksichtlos auf die situativ höchstmögliche Geschwindigkeit beschleunigt", erklärt Wolters. Weitere Auskünfte könne man zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erteilen.

