Angestellter einer Autowerkstatt legt dreimal Feuer - Prozess beginnt

Der 34-Jährige soll Beziehungsprobleme gehabt haben und während der Arbeit betrunken gewesen sein. In diesem Zustand soll er die Taten begangen haben.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Braunschweig. Offenbar gleich dreimal binnen weniger Tage versuchte ein Mann im Oktober letzten Jahres Feuer in einer Kfz-Werkstatt an der Hamburger Straße zu legen, in der er beschäftigt war. In zwei Fällen brannte es tatsächlich und es entstand hoher Sachschaden. Ab dem morgigen Mittwoch muss sich der Mann vor dem Braunschweiger Landgericht wegen schwerer Brandstiftung verantworten. Das berichtet das Landgericht in einer Presseankündigung.



Dem 34-jährigen Angeklagten, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, soll aufgrund von privaten Beziehungsproblemen während der Arbeitszeit verstärkt Alkohol konsumiert und zerstörerische, wie auch suizidale Gedanken gehabt haben. Aus diesem Grund habe er am 20. Oktober im Öllager der Werkstatt seines Arbeitgebers einen Brand gelegt, wodurch sich toxische Rauchgase gebildet hätten, die andere Mitarbeiter und Brandbekämpfer in ihrer Gesundheit hätten schädigen können. Lediglich das rechtzeitige Entdecken des Brandes und sofortige Löschaktivitäten hätten eine Ausbreitung des Brandes verhindert. Es sei ein Sachschaden in Höhe von zirka 20.000 Euro entstanden.

Explosion geplant


Am Tag danach habe sich der Angeklagte aus den genannten Motiven erneut entschlossen, den Betrieb seines Arbeitgebers zu schädigen und zu sabotieren. Aus diesem Grund habe er während des Geschäftsbetriebs im Bereich der Kfz-Werkstatt die Sicherheitsventile einer Gas- und einer Acetylenflasche bis zum Anschlag vollständig aufgedreht, um eine Explosion herbeizuführen. Zur Zündung habe er einen Backofen im Gemeinschaftsraum so stark erhitzt, dass das Backpapier bereits in Brand geraten sei. Zudem habe er die Löschung aktiv zu verhindern versucht. Ein Brand sei lediglich deshalb nicht ausgebrochen, weil er - in seinem durch den Konsum von Alkohol beeinträchtigten Zustand - vergessen habe, die beiden Ventile am Gasbrenner selbst zu öffnen.

Feuer im Aktenkeller


Am 24. Oktober habe der Mann in erheblich alkoholisiertem Zustand erneut bei seinem Arbeitgeber im Aktenkeller der Werkstatt ein Feuer gelegt und hierfür einen Brandbeschleuniger verwendet. Das frühe Entdecken und sofortige Löschversuche hätten eine Ausbreitung verhindert. Es sei zu einem Sachschaden in Höhe von 2.500 Euro gekommen.

Fortsetzungstermine sind für den 15. Juni und 3. Juli angesetzt.


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