Braunschweig. Die SPD-Ratsfraktion fordert in einem Antrag die Einrichtung einer neuen Mieterrechte-Anlaufstelle (kurz „Mira“). Mit dieser solle der Schutz von Mietern bei Pflichtverstößen ihrer Vermieter spürbar wirksamer werden, wie es in einer Pressemitteilung der Fraktion heißt.
Orientieren soll sich die neue Anlaufstelle am „Delmenhorster Modell“: „In Delmenhorst ist es der Stadt in den vergangenen Jahren bereits gelungen, mehr als 100 gemeldeten Vermieterverstößen nachzugehen. Ein derart konsequentes Einschreiten der Stadt hat dazu geführt, dass oft schon eine erste Androhung härterer Maßnahmen zu einem Einlenken der Vermieter geführt hat“, erläutert Annette Schütze, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. Eine SPD-Delegation aus Braunschweig habe sich unlängst vor Ort in Delmenhorst von dem Nutzen überzeugt und wolle die dortige Anwendungspraxis nun auf Braunschweig übertragen: „Delmenhorst zeigt, dass mehr Mieterschutz möglich ist“, so Schütze weiter.
Dafür wäre „Mira“ zuständig
„Die ‚Mira‘ wird direkt damit beauftragt, Verstößen von Vermietern gegen das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz nachzugehen. Dazu zählen unter anderem Missstände, die die betroffenen Wohnungen de facto unbewohnbar machen – beispielsweise, wenn der Zugang durch nicht reparierte Fahrstühle verhindert wird, wie es in der Weststadt in der Vergangenheit geschehen ist. Derart unhaltbare Zustände sollen künftig nicht mehr ungehört bleiben. Die ‚Mira‘ wird ein scharfes Schwert“, macht Christoph Bratmann, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion Braunschweig, deutlich.
Mehr Befugnisse für Gemeinden
Gesetzliche Grundlage der neuen Anlaufstelle sei das verhältnismäßig junge Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz (NWoSchG), das im März 2021 in Kraft getreten ist: „Die SPD-geführte Landesregierung hat den Gemeinden damit völlig neue Befugnisse eingeräumt, wenn Vermieter ihren Pflichten nicht nachkommen“, erläutert Bratmann. „Die Stadt kann nun schmerzhafte Bußgelder verhängen und Wohnungen im Extremfall sogar für unbewohnbar erklären.“ Die Kosten für eine entsprechende Ersatzunterbringung der betroffenen Mieterinnen und Mieter würden dem Vermieter auferlegt.
Der Rat der Stadt muss nun über den Antrag der Ratsfraktion entscheiden. Die nächste Ratssitzung findet am 12. Mai statt.

