Ist das Magnifest in Gefahr?

Im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft wurde über die Höhe der Zuschüsse seitens der Stadt Braunschweig diskutiert.

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Archivbild vom Magnifest 2023.
Archivbild vom Magnifest 2023. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Das Braunschweiger Magnifest ist eines der großen Volksfeste der Region. Aber anders als etwa bei den Altstadtfesten in Gifhorn oder Goslar fungiert die Stadt hier nicht selbst als Veranstalter. Stattdessen gibt es seitens der Stadt finanzielle Förderung. Doch diese sollte im Zeichen der Haushaltseinsparungen gekürzt werden. Darüber diskutierte der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft in seiner Sitzung am Dienstag.



Konkret ging es um einen Antrag in Höhe von 30.000 Euro für die kulturellen Anteile des Magnifestes, namentlich Bühnenprogramm und Kinderfest am Löwenwall. Eigentlich gebe es noch offene Fragen bezüglich der Förderung vom letzten Jahr, so die Verwaltung. Da die Zeit dränge, könne man eine Bewilligung aber unter Vorbehalt erteilen.

Durchführung in Frage gestellt


Die Durchführung des Magnifests ist für den 6. bis 8. September geplant. Der Vereinsvorstand der Werbegemeinschaft Magniviertel habe der Verwaltung mitgeteilt, dass Klarheit über den Finanzierungsanteil aus der Kulturförderung im Frühsommer bestehen müsse. Eine spätere Entscheidung würde nach Angaben des Veranstalters die Durchführung des Magnifests in Frage stellen. Vor diesem Hintergrund bestehe die Erfordernis, den politischen Beschluss für den Antrag der Werbegemeinschaft vorzuziehen.

Pauschale Kürzung von 35 Prozent


Generell sei der Antrag entsprechend der Kulturförderrichtlinie nur in Höhe des Fehlbetrages von 28.250 Euro förderfähig, da gemäß des vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplanes sonst die Einnahmen die Ausgaben überschreiten würden. Doch auch diese Summe wollte die Verwaltung kürzen. Aufgrund des für den Förderzeitraum 1. Halbjahr 2024 überzeichneten Förderbudgets müssten bereits für das 1. Halbjahr 2024 pauschale Kürzungen in Höhe von 35 Prozent bei den Antragssummen aller Antragsteller vorgenommen werden, heißt es. Der förderfähige Betrag liege daher bei 18.363 Euro.

Im Ausschuss am Dienstag sah man die Sache aber anders. Mit sieben zu drei Stimmen beschloss man einen Änderungsantrag der SPD, der eine Förderung in Höhe des gesamten Fehlbetrages von 28.250 Euro vorsieht. Der Rat solle in seiner Juni-Sitzung nach einer finanziellen Lösung suchen. Denn andere Projekte sollten unter der Aufstockung nicht leiden, waren sich die Ausschussmitglieder einig. Doch eine Absage des Magnifestes wolle man nicht riskieren, betonten die meisten Redner. Dem Rat obliegt auch die letzte Entscheidung.


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