Berlin. In einem Schreiben hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller den Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, Ulrich Markurth, auf die neue Förderperiode für Städtebauprojekte mit nationaler Bedeutung der Bundesregierung aufmerksam gemacht und darum gebeten, eine Teilnahme Braunschweigs zu prüfen. Dazu erklärt Carsten Müller:
"Die Stadt Braunschweig sollte mit einem klugen Projekt in das Rennen um die Fördergelder des Bundes gehen und versuchen, ein Stück vom Kuchen abzubekommen - auch, wenn die Anläufe in den vergangenen Perioden des Programms "Nationale Projekte des Städtebaus" leider nicht erfolgreich waren. Wir sollten dringend weiter am Ball bleiben, denn mögliche Mittel des Bundes würden die Stadtentwicklung voranbringen. Diese Chance ist zu nutzen. Ich habe Oberbürgermeister Markurth deshalb um Prüfung gebeten, in welcher Form Braunschweig dem Projektaufruf 2016 folgen könnte. Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf. Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug, insbesondere Konversion von Militärflächen, interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie barrierefreier und demographiegerechter Umbau der Städte und Gemeinden.
Interessierte Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 19. April 2016 Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Zur Bewertung der Vorschläge wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine interdisziplinär besetzte Jury einsetzen. Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend: nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung des Vorhabens; überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Städtebau, Baukultur und Bürgerbeteiligung; erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen; Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit sowie Innovationspotenzial. Die Auswahl und die Vergabe der Fördermittel sollen Mitte des Jahres erfolgen."
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