Braunschweig. Der Sprecher des Braunschweiger Bündnis gegen Rechts, David Janzen, ist erneut bedroht worden (regionalHeute.de berichtete). So stünde er seit Sommer im Fokus der Naziszene. Auch Attacken auf Parteibüros durch die rechte Szene habe es gegeben. Nun kritisiert Janzen in einer Pressemitteilung des Bündnis gegen Rechts die Polizei und Justiz. Es entstehe der Eindruck, dass die Behörden nicht konsequent gegen die rechte Szene vorgehen würden, heißt es darin. Auch die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Niedersachsen fordert in einer Pressemitteilung schnelle und deutliche Konsequenzen von Strafverfolgungsbehörden und Justiz.
Morddrohungen an der Haustür, Säure im Briefkasten, Steckbriefe mit seinem Konterfei wurden in der Stadt verklebt. Für David Janzen und seine Familie eine bedrohliche Situation. Bei einer Kundgebung der NPD im Braunschweiger Bahnhof sei er von einem Mitglied der NPD-Jugend getreten worden. "Anfang des Jahres hat mich, als ich mit dem Kinderwagen spazieren war, ein bereits wegen Gewalttaten unter Bewährung stehender Neonazi, der inzwischen auch wegen der Ketchup-Attacken auf unsere Tür angeklagt ist, bis nach Hause verfolgt. Dabei äußerte er, dass ich mir nicht sicher sein könne, dass er nicht seine Bewährung sausen lasse und mir etwas zwischen die Rippen ramme", erzählt Janzen von den Vorfällen.
Alle paar Tage würden rechte Aufkleber an die Haustür und rund um das Haus geklebt werden. Besonders belastend sei die Situation, wenn die Kinder dabei seien. Bei der letzten Aktion sei ein Kreuz mit seinem Foto und Kerzen aufgestellt worden - wie bei einem Grab, so Janzen. Die Botschaft dahinter sei klar: "Es geht darum mich durch diese kaum versteckte Morddrohung einzuschüchtern."
"Es wird zwar versichert, dass die Polizei nicht untätig sei, die Aufkleber an der Tür aber keine Straftat seien. Die Anzeige wegen der Drohung ‚Heute Walter - morgen Janzen‘, die ein Neonazi kurz nach dem Mord an Walter Lübke in einem Video äußerte, wurde durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Ebenso die Anzeige wegen der Drohung mir etwas zwischen die Rippen zu rammen. Bei der Ketchup-Attacke äußerte ein Polizeisprecher in der Öffentlichkeit zunächst, dass keine Sachbeschädigung vorliege. Heute Morgen musste ich mir von den Kripo-Beamten anhören, dass sie in der Aktion mit den Kerzen und dem Kreuz eigentlich keine Straftat erkennen würden", kritisiert Janzen.
Attacken auf Parteibüro
Erst kürzlich ist auch das Parteibüro von Bündnis 90/Die Grünen in Braunschweig mit roter Farbe beschmiert und mit "Nazi-Aufklebern" beklebt worden, wie die Partei selbst in einer Pressemitteilung berichtet. Außerdem wären gezielt Symbole wie der Regenbogensticker, Poster mit Aussagen „Respekt! Kein Platz für Rassismus“ und „Demokratie verteidigen“ überschmiert worden. Bei den Aufklebern handele es sich um die gleichen, wie jene, die auch an der Haustür Janzens angebracht wurden.
Der Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen habe diesen Vandalismus bei der Polizei zur Anzeige bringen wollen, habe aber zunächst nur eine Meldung erwirken können. Der Fall würde, wie die Grünen berichten, gemäß der Polizisten vor Ort, nicht als politisch motivierte Tat, sondern unter „Sonstiges“ dokumentiert. Die Sache würde eventuell an einen Sachverständigen weitergegeben werden. Außerdem solle man sich in Zeiten von Corona überlegen, ob man für solche Fälle die Polizei überhaupt rufen wolle, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Grünen fordern daher eine konsequente Erfassung und Verfolgung rechter Übergriffe und Gewalt.
Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Niedersachsen fordert einen konsequenten Schutz von David Janzen und seiner Familie, eine schnelle und positive Entscheidung des Gerichtes auf das Annäherungsverbot und lange überfällige deutliche juristische Antworten für die Täter. Dabei geht die Beratung noch einen Schritt weiter und mahnt: "Bleiben die Aktivitäten der Neonazis in Braunschweig weiterhin fast folgenlos, wird der Vertrauensverlust in Polizei und Justiz im Umgang mit rechter Gewalt bei (potenziell) Betroffenen weiter zunehmen."
Das sagen die Behörden
Wie Polizeisprecher Stefan Weinmeister auf Nachfrage von regionalHeute.de berichtet, seien die Schutzmaßnahmen für den Sprecher des Bündnisses gegen Rechts über einen langen Zeitraum mit hohem Personalaufwand betrieben worden. Parallel seien sie einer ständigen Überprüfung unterzogen und entsprechend in ihrer Intensität angepasst worden.
Dieses geschehe auch nach dem Eingang neuer Erkenntnisse, wie zum Beispiel bei Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung. Hierbei regele das Strafgesetzbuch, wann der Verdacht der Bedrohung vorliege. Die Polizei nehme jeden solchen Verdacht auf. "Nach dem Legalitätsprinzip sind wir verpflichtet jeden Verdacht einer Straftat zu erforschen", so Weinmeister weiter. "Sollte der Anfangsverdacht bestehen, dass bei einer Straftat die politische Motivation - egal ob beim Geschädigten oder beim Opfer oder einem Tatverdächtigen - eine Rolle gespielt haben könnte, übernimmt das zuständige Fachkommissariat für Staatsschutzdelikte die Ermittlungen."
Im Falle von David Janzen kommen die Tatbestände der Bedrohung und im wiederholten Fall unter Umständen auch der Nachstellung in Betracht, wie Julia Meyer, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegenüber regionalHeute.de mitteilt. Der Begriff der politisch motivierten Tat sei nicht streng definiert, sodass alle Taten in Betracht kommen würden, bei denen der Tatverdächtige sich von einer politischen Gesinnung oder politischen Gründen leiten lasse.
Dass die Anzeige wegen der Drohung "Heute Walter - morgen Janzen" eingestellt wurde, liege nicht an einer Geringwertigkeit oder am "Mangel an Beweisen", so Meyer weiter. Vielmehr sei der Beschuldigte bereits kurz vorher wegen anderer Straftaten zu einer erheblichen Jugendstrafe rechtskräftig verurteilt worden.
"Hätte man die angezeigte Bedrohung kurz nach dem bereits verhängten Urteil angeklagt, hätte es im Falle einer Verurteilung nur eine nicht oder allenfalls nur unwesentlich höhere Einheitsjugendstrafe gegeben. Denn im Jugendrecht werden alle Maßnahmen immer in dem letzten verhängten Urteil zusammengezogen. Anders als im Erwachsenenstrafrecht stehen bei Jugendlichen und Heranwachsenden nicht mehrere Urteile nebeneinander/nacheinander", erklärt Meyer weiter.
Daher sehe das Gesetz in einer solchen Konstellation die Möglichkeit vor, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen. Dies wäre vorliegend so entschieden worden.
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