Ehefrau sticht auf "Supervater" ein - BGH urteilt: "Sie wollte ihn töten"

Die Frau hatte ihren Ehemann hinterrücks in den Hals gestochen, als er die gemeinsamen Kinder abholen wollte. Sie war deshalb zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Dagegen hatte sie Revision eingelegt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Panknin

Schwülper/Hildesheim. Im März begann die Gerichtsverhandlung gegen eine Ehefrau aus der Region, die am 9. November 2019 mehrfach auf ihren Ehemann eingestochen habe, nachdem sie ihren 21 Monate alten Sohn als "Köder" für den "Supervater" in einen Pappkarton im Flur gesetzt haben soll (regionalHeute.de berichtete). Laut eigener Aussage sei die Frau genervt von ihrem von ihr getrennt lebenden Mann gewesen, da er sich bei ihren Kindern während der Umgangswochenenden als "Supervater" aufgespielt hätte. Sie hätte das Messer schon länger griffbereit gehabt. Das Landgericht Hildesheim hatte sie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im April zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen hatte die Ehefrau Berufung eingelegt, da sie niemals die Absicht gehabt hätte, ihren Ex-Partner zu töten. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah genau darin den Fehler und lehnte die Revision ab, da er von Heimtücke in dem Vorgehen der Verurteilten ausging. Damit bestätigte der oberste Gerichtshof das Urteil vom 16. April des Landgerichts Hildesheim, wie dieses in einer Pressemitteilung berichtet.


Die Revision der Angeklagten hat der 6. Strafsenat des BGH durch Beschluss vom 7. Oktober als unbegründet verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig, wie das Landgericht Hildesheim in einer Pressemitteilung berichtet.

Nach den Feststellungen des Urteils habe die Angeklagte damals in Schwülper ihren Ehemann, von dem sie getrennt lebte, im Flur ihres Hauses mit einem zuvor bereitgelegten Küchenmesser angegriffen, um ihn zu töten. Zur Ausführung ihres Plans hätte sie den 21 Monate alten gemeinsamen Sohn als „Köder" in einen Karton im Flur gesetzt, sodass ihr Mann - wie von ihr beabsichtigt - bei der geplanten Abholung des Kindes in den Flur gekommen und auf den Jungen zur Begrüßung zugegangen sei. Als ihr Ehemann sich in diesem Moment keines Angriffs versehen habe, hätte die Angeklagte unter Ausnutzung dieses von ihr bewusst herbeigeführten Überraschungsmoments von hinten in den Hals- und Schulterbereich des Geschädigten eingestochen, um die von ihr gewollten tödlichen Verletzungen herbeizuführen, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts.

Nach dem ersten Stich habe sich der Mann umgedreht und das Messer in der Hand der Angeklagten erkannt, die im Begriff gewesen sei, erneut zuzustechen. In der folgenden Rangelei habe die Angeklagte weiterhin versucht, ihrem Mann im Bereich des Oberkörpers zu stechen, um ihren Plan zu vollenden. Dem Angegriffenen, der hierbei am Oberschenkel sowie den Händen noch weitere Schnitt- und Stichwunden erlitten habe, sei es jedoch schließlich gelungen, seine Ehefrau zu überwältigen. Für den Geschädigten hätte der Vorfall neben den körperlichen Verletzungen zudem starke posttraumatische Folgen gehabt. Auch das Kind, das das Geschehen vollständig miterlebt haben soll, hätte sich in der Zeit nach der Tat stark traumatisiert gezeigt.

Die Angeklagte hätte in der Hauptverhandlung das von der Kammer festgestellte objektive Tatgeschehen weitestgehend eingeräumt, dabei jedoch bestritten, ihren Ehemann mit Tötungsvorsatz angegriffen zu haben. Zur Motivlage hätte sie ausgeführt, es am Tattag nicht ertragen zu haben, dass ihr Ehemann sich bei der Begrüßung des Kindes als „Supervater" präsentiert haben soll. Deshalb sei sie ausgerastet und habe mit dem schon seit mehreren Wochen zur Verteidigung im Flur liegenden Messer zugestochen.
Die Kammer sei demgegenüber zu dem Ergebnis gelangt, dass die Frau mit Absicht handelte und es ihr gerade darauf angekommen sei, ihren Ehemann zu töten. Hierfür habe sie ihrem Plan entsprechend im Moment der Begrüßung des Kindes dessen Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt und mit dem Angriff von hinten das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die Angeklagte befinde sich bereits seit dem 10. November in Untersuchungshaft und verbüße nun mit der Rechtskraft die Entscheidung die verhängte Freiheitsstrafe von sieben Jahren.


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