Gifhorn. Die besorgte Leserin und Mutter Helene Schondau wandte sich an unsere Redaktion. Ihr Anliegen: Seit einiger Zeit beobachte sie Schulkinder, die mit ihren City-Rollern, gerade in den Morgenstunden für brenzlige Situationen im Straßenverkehr sorgen. Auf Anfrage von regionalHeute.de gibt die Polizei Tipps, mit denen der Schulweg für die kleinen Rollerfahrer sicherer werden soll.
Grundsätzlich kann Winfried Enderle,Sachbearbeiter Verkehr bei der Polizeiinspektion Gifhorn,das "Problem" nicht bestätigen. In der Region gibt es Städte, in der es zu Unfällen gekommen ist, für Gifhorngelte dies allerdings nicht - hier sei esaktuell zu keinen kritischen Vorfälle gekommen.
Mit den Kindern sprechen
Die Polizei empfehle den Eltern allgemein, das Gespräch mit ihren Kindern zu suchen und auf die Gefahren im Straßenverkehr hinzuweisen, so der Braunschweiger Polizei-Sprecher Stefan Weinmeister gegenüber regionalHeute.de. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit müssen Kinder sichtbar sein: Eine Beleuchtung am Roller sei nicht vorgeschrieben. Daher sei es gerade in der morgendlichen Dunkelheit für die kleinen Rollerfahrerbesonders gefährlich. Die Polizei hofft daher auf die Hilfe der Eltern: „Vielleicht lässt sich das Kind davon überzeugen, den Roller dann lieber zu Hause zu lassen", so Weinmeister.
Björn Hirsch, Polizeisprecher für Salzgitter, empfiehlt weiterhinKnie-und Ellenbogenschützer, diese böten ebenfalls einen Schutz vor Verletzungen. "Mit den Kindern das richtige Verhalten auf dem Schulweg üben, vorausschauend und rücksichtsvoll fahren und auf Fußgänger achten, die sich langsamer bewegen und überraschende Reaktionen insbesondere beim Vorbeifahren zeigen können", rät Enderle.
Mit Helm und Warnweste sicher zur Schule
Falls nicht, werde seitens der Polizei angeregt, dass zumindest beim Überqueren von Straßen der Roller von den Schülern geschoben wird. So müsse das Kind vor der Querung abbremsen und kann sich dann gut auf das weitere Verkehrsgeschehen konzentrieren. „Weiter empfehlen wir auch beim Fahren mit dem Roller den Helm zu tragen, um den Kopf besonders zu schützen", ergänzte Stefan Weinmeister. Mittlerweile seien bei einigen Modellen sogar schon Rückstrahler am Helm integriert. Grundsätzlich empfehle die Polizei auf dem Weg zur Schule die Warnweste oder zumindest auffallend helle Kleidung zu tragen, um in der Dunkelheit besser sichtbar zu sein.
Was ist erlaubt?
Kinder mit Roller gelten vor dem Gesetz als Fußgänger, so gelten für sie alle entsprechenden Regelungen. Kinderroller dürfen weder auf der Fahrbahn noch auf Radwegen benutzt werden.Rollerfahren ist nur auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, in Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen zulässig.
mehr News aus Gifhorn