"Ich bring dich unter die Erde": Streit um Tabak endet in Geiselnahme

Die Angeklagten werden auch der gefährlichen Körperverletzung und der räuberischen Erpressung beschuldigt.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig/ Velpke. Am heutigen Montag müssen sich zwei Männer im Alter von 29 und 30 Jahren sowie eine Frau im Alter von 52 Jahren aus Velpke vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Ihnen wird eine Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung sowie räuberische Erpressung vorgeworfen, wie aus einer Pressemitteilung des Landgerichts hervorgeht. Auslöser war unterdessen eine Packung Tabak.



Der Geschädigte soll mit den 29- und 30- jährigen Angeklagten in einer Art WG gewohnt oder sich an der dortigen Adresse zumindest regelmäßig aufgehalten haben. Etwa zwei Wochen vor dem Tattag, dem 23. November 2019, habe sich der 30-jährige Angeklagte eine große Packung Tabak gekauft. Etwa eine Woche vor dem Tattag habe der Geschädigte von dem 29-jährigen Angeklagten die Erlaubnis erhalten haben, den Tabak des 30-jährigen Angeklagten mitzunehmen und für sich zu verwenden, wovon dieser jedoch nichts gewusst habe. Der Geschädigte habe daraufhin den Tabak mit seinem Bruder verbraucht.

Faust landet im Gesicht - Frage bleibt unbeantwortet


Am Tattag habe der 30-Jährige den Geschädigten im gemeinsamen Wohnzimmer gefragt, wo sein Tabak sei und dem Geschädigte, ohne, dass dieser sich hierzu habe äußern können, 15 bis 20 Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der Angeklagte habe hierbei auf dem Geschädigten gekniet, sodass dieser bewegungsunfähig gewesen sei, und ihn fortwährend nach dem Tabak gefragt. Eine Antwort habe dieser aber nicht geben können, da er immer wieder geschlagen worden sei. Der Angeklagte habe dann von dem Geschädigten abgelassen und ihn im Wohnzimmer eingeschlossen. Nach einiger Zeit sei er wiedergekommen und habe mit erhobener Faust das Handy des Geschädigten herausgefordert. Er habe noch mehrfach auf den Geschädigten eingeschlagen, bis er es herausgegeben habe.


Im Anschluss habe der Angeklagte den Geschädigten gepackt und mit Gewalt zur Küche geschleift, wo sich die Treppe zum Wohnausgang befinde. Hier sollen der 29- und die 52-jährige Angeklagte bereits gewartet haben. Auch der 29-Jährige habe sodann den Geschädigten mit der Faust geschlagen. Danach hätten die 29- und 30-jährigen Männer den Geschädigten gepackt und in ein Auto gebracht, welches von der 52-jährigen Frau gefahren worden sei. Der 30-Jährige habe gegenüber dem Geschädigten "Mach was ich sage, sonst ergeht es dir schlecht" geäußert und ihm mitgeteilt, dass man nun zum Bruder des Geschädigten fahre.

"Ich bring dich unter die Erde"


Symbolfoto.
Symbolfoto. Foto: Alexander Panknin


Auf der Fahrt dorthin habe der Geschädigte versucht, aus dem Auto zu springen. Als der 30-jährige Angeklagte dies mitbekommen habe, habe er den Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen und diesen gezwungen, die Hände auf den Fahrersitz zu legen und sich nicht mehr zu bewegen. Wenn er sich doch bewegt habe, sei er sofort wieder geschlagen worden. An der Adresse des Bruders habe das spätere Opfer Sturm geklingelt. Als dieser nicht aufgemacht habe, habe der Geschädigte die Gelegenheit gesehen und sich losgerissen. Er sei auf seiner Flucht über einen Zaun gesprungen und hängen geblieben und habe sich am Bein verletzt.



Die drei Angeklagten hätten den nunmehr auf dem Rücken liegenden Geschädigten eingeholt und der 30-jährige Angeklagte habe sich auf seinen Brustkorb gekniet und ihn immer wieder mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Auch der 29-Jährige habe nach Aufforderung des 30-Jährigen auf den Geschädigten eingeschlagen, während die 52-Jährige danebengestanden habe.


Der Geschädigte sei durch die Schläge oder Tritte immer wieder an der gleichen Stelle an der Stirn getroffen worden. Der 29-Jährige habe zudem "Ich bring dich unter die Erde" geäußert. Irgendwann hätten die 29- und 30-jährigen Angeklagten den Geschädigten wiederaufgerichtet und zurück zum Fahrzeug geschleift, wo die 52- jährige Angeklagte gewartet habe. In der Zwischenzeit seien zwei weitere Fahrzeuge hinzukommen. Der Geschädigte habe sich sodann aus den Griffen befreien können und sei in eins der dazugekommenen Fahrzeuge gestiegen. Fortsetzungstermine der Verhandlung sind für den 18. Mai und den 1. Juni, jeweils um 9 Uhr, angesetzt.


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