Mehr 30-Zonen: Gemeinde Cremlingen schließt sich Initiative an

Die Gemeinde Cremlingen schließt sich der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ an.

Die Gemeinde Cremlingen setzt sich für Tempo 30 ein, wo es notwendig ist und schließt sich der Initiative Lebenswerte Städte und Gemeinden an.
Die Gemeinde Cremlingen setzt sich für Tempo 30 ein, wo es notwendig ist und schließt sich der Initiative Lebenswerte Städte und Gemeinden an. | Foto: Gemeinde Cremlingen

Cremlingen. In seiner letzten Sitzung hat der Rat der Gemeinde Cremlingen einstimmig beschlossen, sich der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ anzuschließen. Nach der Stadt Wolfenbüttel, die kürzlich ebenfalls eine entsprechende Resolution verabschiedete, ist die Gemeinde Cremlingen die zweite Kommune innerhalb des Landkreises Wolfenbüttel, die sich zum Mitmachen entscheidet, berichtet die Gemeinde in einer Mitteilung.



„Im Kern geht es darum, dass wir mehr Gestaltungsspielraum für das Einrichten von Tempo 30 in unseren Ortschaften haben möchten“, erklärte Diethelm Krause-Hotopp (Grüne) in der Ratssitzung. Inzwischen haben sich deutschlandweit mehr als 500 Städte und Gemeinden hierfür engagiert. Auch der Deutsche Städtetag unterstützt das Projekt. „Wir wünschen uns mehr Sicherheit in unseren Ortschaften. Dafür müssen die entsprechenden Gesetze geändert werden“, so die Forderung. Dort, wo es nötig sei, solle von der Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h abgewichen werden können.

Verkehrsministerium setzt Auftrag bisher nicht um


Bereits im Januar 2020, so die Begründung zum Ratsbeschluss, hat der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der damaligen Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in seiner Entschließung „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ einen eindeutigen Auftrag an die Bundesregierung formuliert: den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen. Das für die Änderung der Straßenverkehrsordnung zuständige Bundesverkehrsministerium hat diesen eindeutigen Auftrag des Deutschen Bundestages bis heute nicht umgesetzt.

„Wir haben eine große, breite Mehrheit im Rat für dieses Thema“, so Krause-Hotopp weiter: Alle Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitglieder schlossen sich dem gemeinsamen Antrag an. Die Entscheidung wurde einstimmig bei einer Enthaltung getroffen.


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