Region. Silvester – der Tag für fröhliche Feiern und glitzerndes Feuerwerk, aber auch für besondere Achtsamkeit am Steuer. Böller und erhöhter Alkoholkonsum lassen auch die Risiken auf den Straßen steigen. Wie also kann die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer in dieser besonderen Nacht gewährleistet werden? Welche Rolle spielt Restalkohol bei der Fahrtüchtigkeit? Und wie schützt man sein Fahrzeug vor Schäden, wenn keine Garage zur Verfügung steht?
Diese und weitere wichtige Fragen beantwortet Marc Winkler, Leiter der TÜV NORD Station Wolfenbüttel-Halchter, in einer Pressemitteilung. Mit praxisnahen Tipps und wichtigen Sicherheitshinweisen unterstützt der TÜV-Experte alle Autofahrerinnen und Autofahrer, die das neue Jahr sicher und verantwortungsbewusst beginnen möchten.
Sichere Fahrt durch die Silvesternacht
In der Nacht zum Neujahr knallt und blitzt es. Für alle, die jetzt mit dem Auto unterwegs sind, gilt besondere Wachsamkeit. „Zu dieser Zeit sind viele betrunkene und damit unberechenbare Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs. Vorausschauendes Fahren ist oberstes Gebot, um Unfälle zu vermeiden“, betont Winkler. Geschlossene Fenster schützen zudem vor verirrten Knallkörpern im Innenraum des Wagens.
Feierlustige, die mit Raketen oder Böllern auf der Straße hantieren, sollten mit großem Abstand umfahren werden. Ist dies nicht möglich, bleibt man am besten stehen oder wendet das Fahrzeug. Auch in der Silvesternacht gilt: Alkoholisiert zu fahren ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Bestenfalls wird im Voraus ein Fahrer auserkoren oder ein Taxi vorbestellt. Schließlich ist ein Führerscheinverlust oder gar eine Gefahrensituation kein schöner Start ins neue Jahr.
Auf hohen Hacken hinters Steuer?
Wenn man sich zur Silvesterfeier herausputzt, gehören oftmals hohe Schuhe zum Outfit. Doch beim Aufbruch zur Partylocation stellt sich die Frage: Darf man in High Heels überhaupt Auto fahren? „Auch wenn es kein Gesetz gibt, dass das Tragen von hochhackigen Schuhen hinter dem Steuer verbietet, sollte davon abgesehen werden. Im Gegensatz zu festem, geschlossenem Schuhwerk ohne Absatz bieten sie in der Regel weniger Halt auf den Pedalen. Man kann abrutschen oder mit dem Absatz hängen bleiben“, erklärt der Stationsleiter.
Kommt es zu einem Unfall, kann es passieren, dass eine Teilschuld zugesprochen wird. Denn grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmenden zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet und sollten im Sinne der Verkehrssicherheit handeln. Doch das bedeutet nicht, dass die Absatzschuhe zu Hause bleiben müssen: Am besten wird ein flaches Paar für die Fahrt im Auto deponiert. So kann man bei der Ankunft problemlos wechseln und das neue Jahr in High Heels begrüßen.
Silvester-Kater und Restalkohol
Nicht nur Alkohol am Steuer wirkt sich auf das Unfallrisiko aus, auch ein Kater, Übermüdung oder Restalkohol im Blut sind nicht zu unterschätzen. Bei letzterem handelt es sich um die Menge an Alkohol, die der Körper noch nicht vollständig abgebaut hat. „Normalerweise verarbeitet man pro Stunde im Durchschnitt 0,1 Promille. Wie schnell der Alkohol jedoch tatsächlich aus dem Blut verschwindet, hängt stark von Faktoren wie dem Körpergewicht oder dem Anteil der Körperflüssigkeit ab“, erläutert der TÜV-Experte.
Zwar liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille, doch bereits ab 0,2 Promille komme es zu Konzentrations- und Koordinationsschwierigkeiten. Begeht man einen Fahrfehler, gefährdet den Verkehr oder verursacht schlimmstenfalls einen Unfall, droht bereits ab 0,3 Promille eine Geld- oder Freiheitsstrafe, Zuwachs auf dem Punktekonto in Flensburg und der Führerscheinentzug. Winkler rät: „Wer am Tag nach der Silvesterparty früh unterwegs sein muss, sollte auf Nummer sichergehen und das Auto stehen lassen. Dies gilt vor allem für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie Fahrende unter 21 Jahren; hier gilt absolutes Alkoholverbot hinterm Steuer.“
Silvester-Schäden am Auto vermeiden
Das neue Jahr startet traditionsgemäß mit lautem und buntem Feuerwerk. Für viele, die keinen Garagenplatz besitzen, stellt sich daher die Frage: Wird das Auto die Silvesternacht heil überstehen? „Explodierende oder herabstürzende Feuerwerkskörper können ein Fahrzeug durchaus beschädigen. Besteht keine Möglichkeit, das Auto in einer Garage abzustellen, parkt man dieses am besten unter einem Baum. Auch eine ruhigere Seitenstraße kommt dafür in Frage“, rät der Stationsleiter.
Besitzt der Wagen ein empfindliches Cabrio-Verdeck, bietet eine Folien-Garage oder eine Decke Schutz vor Raketen und Böllern. Kommt es zu leichten und nur oberflächlichen Lackschäden, hilft meist eine Politur. Lassen sich diese nicht entfernen oder sind Dellen entstanden, bleibt nur die Fahrt in die Werkstatt. Doch wer bezahlt die Rechnung? In der Regel gilt: Wer den Schaden verursacht hat, übernimmt auch die Kosten. Meist ist das aber nach einer feuchtfröhlichen Silvesternacht nicht mehr so leicht zu ermitteln, daher bleiben Haftpflichtversicherte oft auf der Rechnung sitzen. Die Teilkaskoversicherung springt bei Brandschäden ein und die Vollkaskoversicherung greift darüber hinaus sogar bei Vandalismus-Schäden.
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