Paukenschlag im Abgasskandal: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Die Tatvorwürfe Betrug, Steuerhinterziehung, strafbare Werbung, Luftverschmutzung und Falschbeurkundung sind damit vom Tisch. Dennoch laufen gegen VW-Funktionäre weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem "Abgasskandal".

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat eines der größten Verfahren gegen Volkswagen eingestellt. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat eines der größten Verfahren gegen Volkswagen eingestellt. (Symbolbild) | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig / Wolfsburg. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat eines ihrer Ermittlungsverfahren im Kontext des sogenannten „VW- Skandals“ eingestellt. Dabei handelt es sich um das gegen sechs Beschuldigte geführte ‚CO2-Verfahren’ gegen insgesamt sechs Beschuldigte mit den Tatvorwürfen Betrug, Steuerhinterziehung, strafbare Werbung, Luftverschmutzung und Falschbeurkundung. Die Staatsanwaltschaft halte den Anfangsverdacht für nicht hinreichend belegbar.


Die Staatsanwaltschaft stellt in ihrer Pressemitteilung auch klar, dass die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen die zivilrechtlichen Ansprüche von Verbrauchern nicht berühre. Ob solche Ansprüche bestehen, sei in zivilrechtlichen Klageverfahren zwischen den Beteiligten zu klären.

Im nun eingestellten Verfahren bestand der Verdacht, dass bei einer Vielzahl von Fahrzeugmodellen der Marke Volkswagen die im Zusammenhang mit dem Kraftstoffverbrauch stehenden Kohlendioxidemissionen im Testbetrieb bewusst manipuliert worden sein könnten. Dieser Anfangsverdacht habe sich im Laufe der umfangreichen mehrjährigen Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde jedoch nicht mit der für eine Anklage erforderlichen hinreichenden Sicherheit nachweisen lassen.

Bei einer bewussten Manipulation der Fahrzeuge vor oder während der Typprüfung und einer darauf aufbauenden unrechtmäßigen Typgenehmigung wären die Straftatbestände des Betruges, der Steuerhinterziehung, der strafbaren Werbung, der Luftverunreinigung sowie der mittelbaren Falschbeurkundung in Betracht gekommen. Zur Überprüfung dieser Tatbestände seien Gutachten ausgewertet und selbst eingeholt sowie umfangreiche Datenbestände der Volkswagen-AG mit Nachmessungen sowie Untersuchungen des Kraftfahrtbundesamtes abgeglichen worden. Einbezogen worden seien auch Erkenntnisse aus den weiteren die Volkswagen-AG betreffenden Ermittlungsverfahren.

Volkswagen hat Spielräume "für sich genutzt"


Bei den Ermittlungen sei klar geworden, dass VW die für die Emissionen und den Verbrauch der Fahrzeuge gegebenen Spielräume des früheren, bis zum September 2017 geltenden Regelwerkes ebenso wie die Spannbreiten von noch zulässigen Toleranzbereichen für sich genutzt habe. Konkreten Fahrzeugzulassungen zuzuordnende bewusst rechtswidrige Manipulationen hätten sich aber weder nach Art noch nach Umfang der Auswirkung belegen lassen. "Nur ein solches Verhalten könnte strafrechtlich verfolgt werden", argumentiert die Staatsanwaltschaft.

Der Betrugstatbestand sei damit ebenso wenig erfüllt wie der Straftatbestand der unerlaubten Werbung. Für das Vorliegen einer Steuerhinterziehung sowie einer mittelbaren Falschbeurkundung durch Eintragung einer unzutreffenden CO2-Emission fehlt es an einer hinreichend beweisbaren bewussten Überschreitung der seinerzeit vorgegebenen gesetzlichen Toleranzen.

Der Tatbestand der Luftverschmutzung schließlich sei bereits aus Rechtsgründen nicht erfüllt, da Kohlendioxid trotz seiner bekannt umweltschädlichen Wirkungen kein Schadstoff im Sinne der anzuwendenden Strafvorschrift sei.

Verwahren wegen Marktmanipulation läuft weiter


Trotz der Einstellung dieses Verfahrens laufen noch weitere Verfahren wegen Marktmanipulation gegen die amtierenden oder ehemaligen Konzernchefs Winterkorn, Pötsch und Diess, sowie ein Verfahren wegen Betruges gegen Winterkorn. Den drei amtierenden oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern der Volkswagen-AG Ihnen wird vorgeworfen, entgegen der ihnen obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des sogenannten „Diesel-Skandals“ resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert und damit rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben.


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