Frau von Familie jahrelang gequält - Termin für Prozess steht fest

Vier Angeklagte stehen dann vor dem Braunschweiger Landgericht. Teilweise droht sogar Sicherungsverwahrung.

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Salzgitter. Mehrfach hatte regionalHeute.de über den Fall einer Frau berichtet, die in Salzgitter über Jahre hinweg von einer Familie gequält worden sein soll. Nun kommen ihre Peiniger vor Gericht. Der Start des Prozesses am Braunschweiger Landgericht ist am 27. Oktober. Das geht aus der Prozessvorschau des Landgerichts hervor.



Der Tatvorwurf gegen die vier Angeklagten lautet gefährliche Körperverletzung, gemeinschaftliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung. Die Taten sollen sich zwischen dem 16. September 2021 und dem 16. März 2026 in Salzgitter abgespielt haben.

Die vier Angeklagten


Den vier 62, 50, 29 und 54 Jahre alten Angeklagten, von denen sich drei in Untersuchungshaft befinden, werden Körperverletzungshandlungen zu Lasten einer bei Bekanntwerden des Falls 32-Jährigen vorgeworfen. Bei dem 50-jährigen Angeklagten handelt es sich um den Ehemann der 62 Jahre alten Tatverdächtigen. Der 54-jährige Angeklagte ist der Lebensgefährte der 29-Jährigen. Der 62-jährigen Angeklagten werden insgesamt 26 Taten, dem 50-jährigen zehn, der 29-jährigen Angeklagten elf und dem 54-jährigen Angeklagten drei Taten vorgeworfen.

Die Geschädigte sei der 62-Jährigen und der 29-Jährigen, bei denen es sich um Mutter und Tochter handelt, freundschaftlich oder sogar familiär verbunden gewesen. Aus Dankbarkeit dafür, dass die beiden weiblichen Angeklagten sie finanziell und bei Behördengängen unterstützt haben sollen, hätte die Geschädigte bei den beiden Angeklagten Reinigungsarbeiten erledigt und Besorgungen gemacht. Die Frau sei den beiden Angeklagten mangels anderer Sozialkontakte schnell hörig geworden.

Taten teilweise gefilmt


Nachdem es zu vermeintlichen Verfehlungen der Geschädigten gekommen sei, seien beide Angeklagte dazu übergegangen, das Opfer unter anderem mit Ohrfeigen und Tritten zu bestrafen. Hieraus habe sich bei den Angeklagten eine Neigung entwickelt, die Geschädigte zu dominieren. Die Angeklagten hätten ständig Gründe erfunden, die Frau zu bestrafen. Teilweise hätten die Angeklagten allein, teilweise auch zusammen agiert. Die Taten seien zum Teil gefilmt oder fotografiert worden.

Hinsichtlich der 62‑Jährigen und des 50 Jahre alten Angeklagten komme die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Betracht, so die Einschätzung der Staatsanwaltschaft.

18 weitere Sitzungen angesetzt


Fortsetzungstermine sind für den 16., 24. und 27. November, 7., 10., 15. und 17. Dezember, 7., 12., 14. und 18. Januar, 3., 12., 19., 23. und 25. Februar sowie 2. und 4. März angesetzt.

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Justiz