Wolfsburg. Als einflussreiche Stadt in der Automobilindustrie will Wolfsburg auch im Bereich E-Mobilität ganz vorne sein. Dafür wurde eine Strategie entwickelt, die Wolfsburg bis 2025 zu einer Modell- und Referenzstadt für Elektromobilität werden lassen soll.
Dieser Vorschlag geht aus einer Vorlage der Verwaltung hervor. Danach soll die Strategie demnächst beschlossen werden.
Die Strategie zeigt dahingehend Perspektiven für die Stadt- und Verkehrsplanung in unterschiedlichen Themenbereichen auf, unterstützt eine längerfristige und strategische Orientierung der Kommune anhand von definierten Zielen und leistet einen Beitrag zur aktiven Gestaltung einer stadt- und klimaverträglichen Mobilität in Wolfsburg.
Zielvereinbarung
Bis zum Jahr 2025 setzt sich die Stadt Wolfsburg im Bereich Elektromobilität folgende strategische Ziele:
- Minderung verkehrsbedingter Emissionen
- Erhöhung des Anteils von Elektrofahrzeugen im Gesamtverkehr von circa 1 auf 50 Prozent
- Erhöhung des Anteils an Hybrid- und Elektrobussen im Stadtverkehr auf 75 Prozentsowie eine Steigerung des ÖPNV-Anteils am Modal Split von 7 auf 12 Prozent
- Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs und Erhöhung des Radverkehrsanteils von 13 auf 18 Prozent
- Steigerung der modalen Vielfalt durch Stärkung von innovativen Mobilitätsangeboten und -dienstleistungen sowie des Umweltverbundes über Anreizmechanismen und neue Angebote
- Ausschöpfung von kommunalen Instrumenten zur Förderung von Elektromobilität
Ladeinfrastruktur
Aufbauend darauf, wurde auch einLadeinfrastrukturkonzept erarbeitet. Es ermittelt Sachstände und mögliche Entwicklungspfade für den weiteren Aufbau der Ladeinfrastruktur in Wolfsburg, geht auf Ladetechniken, Kosten, Betreibermodelle und Zugangskonzepte ein, empfiehlt Qualitätsstandards zur Errichtung der Ladeinfrastruktur und beleuchtet den Anwendungsfall der Ladeinfrastruktur in Wohngebieten und der Wohnungswirtschaft.
Im Ergebnis soll im gesamten Stadtgebiet ein bedarfsgerechtes Ladesäulennetz mit diskriminierungsfreier, einfacher und interoperabler Zugangs- und Zahlungsmöglichkeit entstehen. Entsprechend rechtlicher Regelungen (Ladesäulenverordnung) müssen Anbieter einheitliche Steckerstandards vorhalten und ein Direktzugangs- und Bezahlsystem an allen öffentlich zugänglichen Ladesäulen anbieten.
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