Braunschweig. Die BIBS-Fraktion hat am Dienstag ihre Zielvorstellungen für einen alternativen Haushalt der Stadt Braunschweig präsentiert. Die Zielvorstellungen wurden in die Bereiche „Verwaltungshandeln“, „Klima, Natur und Umwelt“, „Wohnen und Infrastruktur“ sowie „Bildung und Freizeit“ unterteilt und mit konkreten Finanzierungsvorschlägen hinterlegt. Das teilt die BIBS-Fraktion in einer Pressemitteilung mit.
BIBS-Fraktionsvorsitzender Peter Rosenbaum betonte, dass nun der erste Schritt für einen alternativen Klimahaushalt gemacht sei. „Jetzt können wir gemeinsam mit Initiativen und politischen Gruppierungen Braunschweig klimafreundlicher gestalten.“
Wolfgang Büchs stellte eine Reihe wichtiger Klima-, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen vor. „Neben dem bereits eingeleiteten Verzicht auf Herbizide müssen nun auch die städtischen Gesellschaften nachziehen. Außerdem muss die Stadt endlich anfangen, Braunschweig beim ÖPNV wieder stärker in die Region einzubinden (Stichwort Wiederbelebung Regio-Stadtbahn).“
Zielvorstellungen des alternativen Haushaltsentwurfs der BIBS-Fraktion
Grundsätzliches Verwaltungshandeln
1. Der Braunschweiger Rat und die Verwaltung werden die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei allen sie betreffenden Angelegenheiten berücksichtigen und wenn immer möglich, die Maßnahmen prioritär behandeln, die die Klimakrise verhindernbeziehungsweise abschwächen.
2. Jedes Dezernat muss in jeglichen Angelegenheiten die Auswirkungen auf Klima-, Arten- und Umweltschutz berücksichtigen. In jeder Vorlage findet sich künftig eine Bewertung hinsichtlich der Auswirkung auf den Klima-, Arten- und Umweltschutz.
3. Es wird ein Klimaschutzbüro eingerichtet, das dem Umweltdezernat unterstellt ist. Die städtischen Klimaschutzmanager arbeiten künftig im Klimaschutzbüro mit erheblich ausgeweiteter Kompetenz.
Klima, Natur und Umwelt
4. Sofortige Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt unter Berücksichtigung einer Prioritätenliste (dabei insbesondere Ausbau der Photovoltaik, Einführung eines umweltorientierten Verkehrsmanagements).
5. Erhalt von Naturbeständen bei der Erarbeitung von Bebauungsplänen (vorhandenes Grün hat grundsätzlich integriert zu werden – Ressourcenschutz steht an vorderster Stelle).
6. Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden auch bei den städtischen Gesellschaften.
7. Die Verwaltung erstellt eine Handreichung „Klimafreundliches Verhalten“ für alle Bürger, Kitas, Einrichtungen als Flyer, zum Beispiel Vermeidung von Plastikflaschen und Plastikverpackungen, das Auto so oft wie möglich stehen lassen, etc.
8. Die Stadt Braunschweig und alle Bereiche und Institutionen in ihrem Einflussbereich verzichten auf vermeidbare Kunststoffprodukte.
9. Erstellung einer Gehölz- und Baumschutzsatzung, die insbesondere das Fällen von Bäumen erschwert.
10. Implementierung eines Baumprojekts an Schulen für die Kommune Braunschweig: Eine große Zahl von Schülern soll in praktischen Projekten mit theoretischer Begleitung die Möglichkeit geboten bekommen, sich zu Baumschülern auszubilden. Die Stadt Braunschweig hätte dabei eine unterstützende Aufgabe.
11. Fortschreibung des „Denk-Deine-Stadt-Prozesses“ mit direktem Bezug auf den Klimawandel nach dem Motto: „Bestandspflege statt Wachstum - Braunschweigs Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz".
12. Heizkraftwerk Mitte: Die für die 2020er Jahre angesetzte CO2-Reduktion von 59Prozentist für diese Jahre akzeptabel. Für 2035 ist das aber ein miserabler Wert. Neue Maßnahmen müssten ergriffen werden (regenerativ erzeugter Wasserstoff statt Methangas oder ähnlichem). Wir fordern, dass bereits jetzt eine entsprechende Planung vorgelegt wird, aus der ersichtlich ist, wie die Treibhausgase in den Emissionen bis 2050 sukzessive auf „0“ reduziert werden. Die Power-to-Heat-Anlage soll ausschließlich mit Strom aus regenerativen Quellen betreiben. BS Energy soll auf lange Sicht rekommunalisiert werden.
Wohnen und Infrastruktur
13. Schaffung und Ausbau bezahlbaren Wohnraums: Erhebliche Intensivierung der Bodenvorratspolitik der Stadt zum Beispiel durch wesentlich stärkere Ausübung des gesetzlich verbrieften Vorkaufsrechts als bisher, aber auch stärkere Zurückhaltung beim Verkauf städtischer Grundstücke und Gebäude.
14. Erheblich intensivere Bemühungen im Hinblick auf die Kapitalstärkung durch Rückführung vergangener „Investment“-Rendite der städtischen Wohnbaugesellschaft NiWo; Verzicht auf Gewinnabführung an die Stadt.
15. Abschöpfung von Planungsgewinnen bei Weitergabe städtischer Grundstücke an Investoren – Planungsgewinne müssen bei der Stadt bleiben.
16. Erhöhung des Anteils an Sozialwohnungen auf 30Prozent bezogen auf jedes Bauprojekt wie schon in vielen anderen Städten üblich und Erweiterung auf alle jeweils geplanten Wohneinheiten (bisher nur Geschosswohnungsbau).
17. Stärkere und sachgerechtere Ausdifferenzierung des Mietpreisspiegels durch sinnvolle Kriterien. Die derzeitige Praxis mit Beschränkung auf nur zwei Kriterien ist nicht zielführend, da jetzt zum Beispiel die verkehrsreiche Hamburger Straße als „gute Wohnlage“ gilt, nur weil sich ein Nahversorger und eine ÖPNV-Haltestelle in fußläufiger Nähe befindet.
18. Ankauf auslaufender und neuer Belegungs- und Mietpreisbindungen durch die Stadt inklusive Aktivierung aktuell freigestellter Bindungen (zum Beispiel Weststadt) und räumliche Flexibilisierung ihrer Anwendung (zum Beispiel durch Wohnbaugesellschaften o.ä.).
19. Altbestände im Wohnungsbau vorrangig sichern und sanieren.
20. Mindeststandards für Energieeffizienz mit Kopplung an Baugenehmigungen für Bürger und Unternehmen.
21. Wiederbelebung der Regio-Stadtbahn mit dem Ziel eines kurz getakteten ÖPNV-Anschlusses benachbarter Unterzentren zur Vermeidung einer zu hohen Nachverdichtung im Innenraum und Pendlerströme im motorisierten Individualverkehr. (Darin eingeschlossen: Umstellung Stadtbahn auf Normalspur, da sonst nicht zukunftsfähig).
22. Die Stadt Braunschweig vergrößert jährlich das autofreie Gebiet im Innenstadtbereich, sodass es spätestens 2030 eine autofreie Innenstadt gibt. Neu geschaffene Stadtquartiere werden autofrei geplant und umgesetzt.
23. Ein Zielbudget von 30 Euro pro Einwohner für Radverkehr in Braunschweig pro Jahr plus das erforderliche Personal an PlanerInnen und ZeichnerInnen wird bereitgestellt.
24. Die Stadt schafft bis 2030 ein Radverkehrsnetz aus nummerierten Velorouten, welche alle Ortsteile miteinander vernetzt und diese radial an die Innenstadt anbindet und integriert diese in den Fahrradstadtplan. Hierbei wird auch die Region angebunden werden.
25. Ermitteln des Sanierungsbedarfs für Rad- und Fußwege und die Umsetzung der Maßnahmen mindestens innerhalb von drei Jahren; Budget für zeitnahe Instandsetzung und Kleinmaßnahmen; Förderung des Fußverkehrs durch fußgängerfreundliche Ampelschaltzeiten sowie Vermeidung des Wartens auf Mittelinseln.
26. Radabstellanlagen an allen öffentlichen Einrichtungen bis 2022.
27. Planung eines bedarfsgerechten, zweistöckigen Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und von Fahrradboxen an den anderen (zukünftigen) Bahnhöfen.
28. Steigerung des Radverkehrsanteils auf 35Prozent bis 2030.
Bildung und Freizeit:
29. Die Einrichtung von Bürgerzentren in den Ortsteilen und Quartieren ist weiter zu fördern.
30. Ehrenamtliche Projekte und Einrichtungen im sozialen, kulturellen und umweltorientierten Bereich sind langfristig finanziell zu sichern.
31. Stärkung von sozialen Verbänden und Einrichtungen.
32. Erhöhung des Anteils an vegetarischen und veganen Gerichten in allen Verpflegungseinrichtungen wie zum Beispiel an Kitas und Schulen.
Finanzierungsmöglichkeiten des alternativen Haushalts
1. Im Oberbürgermeister-Wahlkampf 2014 versprach Ulrich Markurth (SPD) den sozialen Verbänden, Einrichtungen und Organisationen, erst als Chef der Verwaltung könne er die wahre Haushaltslage überblicken und die seiner Zeit auf mindestens 20 Millionen Euro geschätzten, so genannten „volatilen Mittel“ („außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen“ des städtischen Haushalts), verteilen. Diese Mittel sind von der Verwaltung klar zu belegen und zu beziffern. Sie können anschließend zur Gegenfinanzierung verwendet werden.
2. Umsetzung wesentlicher Maßnahmen im AMD-Sigma-Gutachten zur Lage und den Perspektiven des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg: Defizitreduzierung durch Rückstufung. Das Defizit des Flughafens kann dadurch um jährlich bis zu 7 Millionen Euro reduziert werden.
3. Einsparungen und Kürzungen im Fachbereich Tiefbau und Verkehr: Insbesondere die nun per Gerichtsbeschluss zunächst gekippte Stadtstraße Nord soll nicht mehr realisiert werden. Einsparungen vonzirka 3 Millionen Euro (im Haushalt 2019 sind für das Jahr 2020 Ausgaben von 3,2 Mio. vorgesehen).
4. Stopp der KgST-Einsparbestrebungen (die Vergabe erfolgte bislang nur für ein halbes Jahr für 269 000 Euro, der weitere Aufwand gemäß Ratsbeschluss „hängt von den Ergebnissen des Prozesses ab“).
5. Kürzungen des Zentralen Ordnungsdienstes (ZOD) in Höhe von 400.000 Euro.
6. Erhöhung der Parkgebühren in Parkhäusern und Parkplätzen (die letzte Erhöhung 2017 von rund 20Prozent wurde von der Verwaltung auf dauerhafte 400.000 Euro pro Jahr beziffert).
mehr News aus Braunschweig