CDU Schapen begrüßt den Beginn der Beitragsfreiheit


Am Dienstag trafen sich in CDU-Mitglieder mit den ersten Plakaten „Endlich frei“ (v.l.n.r.: Dr. Ekko Martin, Bezirksrätin Christiane East, Bezirksrat Dr. Volker Garbe, Jan-Tobias Hackenberg und der ehemalige Bürgermeister Horst Schmidt ).Foto: Privat
Am Dienstag trafen sich in CDU-Mitglieder mit den ersten Plakaten „Endlich frei“ (v.l.n.r.: Dr. Ekko Martin, Bezirksrätin Christiane East, Bezirksrat Dr. Volker Garbe, Jan-Tobias Hackenberg und der ehemalige Bürgermeister Horst Schmidt ).Foto: Privat | Foto: Privat

Schapen. Die CDU in Schapen begrüßt, dass nach langem Ringen endlich die volle Beitragsfreiheit für Kindergärten erreicht und ein Wahlversprechen eingelöst ist. Mit einer landesweiten Plakatkampagne weist die CDU auf die Abschaffung der Kindergartenbeiträge ab dem 1. August 2018 hin. Dazu äußert sich der Braunschweiger CDU-Mann Jan-Tobias Hackenberg.


„Im Vorfeld der Landtagswahl haben wir dafür gekämpft, dass unserer Land familienfreundlicher werden soll und Familien entlastet werden“, sagte Jan-Tobias Hackenberg. Nachdem die CDU bereits 2007 das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt hat, folgt mit der vollständigen Beitragsfreiheit für Kindergärten jetzt der nächste Schritt. Rund 150.000 Kinder und ihre Familien werden von der Beitragsfreiheit profitieren. Es handelt sich damit um eine der größten familenfördernden Maßnahmen der letzten Jahrzehnte in Niedersachsen. „Eine gute Basis um die Betreuung jetzt auch auszubauen“.

Erfreulich ist, dass die Forderungen der CDU ausnahmslos erfüllt werden:

Die Beitragsfreiheit gilt für Kinderab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollendenund fürbis zu 8 Stunden täglich. Die Beitragsfreiheit bezieht sich auf Betreuungsplätze, die den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gemäß § 12 KiTaG erfüllen. Für Sonderleistungen und Verpflegung können auch zukünftig Beiträge erhoben werden. Dies gilt auch für Kinder, die zu diesem Zeitpunkt noch in einerKrippe betreut werden oder für dieKindertagespflege, wenn diese den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Umfasst sind auch Früh- und Spätdienste, solange sie die 8 Stunden Grenze nicht überschreiten.

Wichtig war der CDU, dass die Kommunen Finanzhilfeleistungen als Ausgleich erhalten: Der allgemeine Finanzhilfesatzfür Personalausgaben wird von derzeit 20 auf 55 Prozent angehoben und steigt in den folgenden drei Jahren bis auf 58 Prozent an. Die Steigerung um 3 % wird aus der Weitergabe von Bundesmitteln zur Beitragsfreiheit erzielt. Es wird einHärtefallfonds mit zusätzlichen 48 Millionen Euro bereitgestellt. Aus diesem Fonds können Kommunen, die trotz des Ausgleichs besondere finanzielle Ausfälle erleiden, auf Antrag zusätzliche Mittel erhalten. Für die Betreuung in der Tagespflege, welche den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz garantieren, stehen 20 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung.
Zudem werden den Kommunen weitere Gelder für die Tarifsteigerungen bei den Beschäftigten in Kindergärten im Rahmen einer Zuwendungsrichtlinie aus Bundesmitteln sowie für Qualitätsverbesserungen und Investitionen in den Kindertageseinrichtungen gewährt.


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